
Check
Heizkosten-Check: Ihre Heizkostenabrechnung, nachgerechnet
Der Heizkosten-Check ist ein Rechen-, Vollständigkeits- und Vergleichs-Check für Ihre Heizkostenabrechnung. Sie laden die Abrechnung hoch, sehen vor der Zahlung, was gelesen wurde, und erhalten einen Report, der jede Aussage mit Belegstelle, Rechnung oder zitierter Quelle belegt. Für Heizkosten gelten eigene Regeln aus der Heizkostenverordnung; genau diese Punkte rechnet der Check nach.
Preis: 4,99 €. Einmalig, kein Abo.
So funktioniert der Check
Der Ablauf ist derselbe wie beim Nebenkosten-Check, dort ausführlich beschrieben; die Kurzfassung:
- Hochladen. Heizkostenabrechnung als Foto oder PDF, ohne Anmeldung.
- Vorschau ansehen. Kostenlos sehen, welche Eckdaten gelesen wurden: Zeitraum, Fläche, Verbrauchswerte, Verteilungsschlüssel, Nachzahlung oder Guthaben.
- Report erhalten. Nach der Zahlung rechnet der Check die Verteilung nach und erstellt Prüfpunkte für Ihr Gespräch mit Mieterverein, Verbraucherzentrale oder Anwalt.
Platzhalter Abbildung/Asset in Vorbereitung
ASSET AUSSTEHEND: Beispiel-Report-Ausschnitt Heizkosten aus der 26/20-Pipeline; synthetisches Dokument, als Beispiel gekennzeichnet
Was bei Heizkosten anders ist
Die Heizkostenverordnung schreibt vor, wie Heiz- und Warmwasserkosten zu verteilen sind. Die Tabelle zeigt, welche Punkte der Check rechnerisch nachvollzieht und wo die jeweilige Regel steht:
| Prüfpunkt | Was der Check rechnet | Fundstelle |
|---|---|---|
| Verteilung Verbrauchs- und Grundkosten | Ob der ausgewiesene Schlüssel innerhalb der vorgesehenen Spanne liegt und ob die Verteilung rechnerisch aufgeht | §§ 7, 8 HeizKV |
| Warmwasser-Trennung | Ob und wie die Kosten der Warmwasserversorgung von den Heizkosten getrennt ausgewiesen sind | § 9 HeizKV |
| Schätzungen | Ob Verbrauchswerte als geschätzt gekennzeichnet sind und wie groß der geschätzte Anteil ist | § 9a HeizKV |
| Verbrauchsentwicklung | Sprünge gegenüber Vorjahreswerten, soweit in der Abrechnung ausgewiesen | rein rechnerischer Vergleich |
| Energiepreis-Plausibilität | Rechnungsbetrag geteilt durch Kilowattstunden, verglichen mit veröffentlichten Durchschnittspreisen | Destatis 61243-0010, BNetzA-Monitoringbericht |
Allgemein gilt
Entwurf, rechtliche Freigabe ausstehend
Nach § 7 HeizKV sind mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage nach dem erfassten Wärmeverbrauch zu verteilen, die übrigen Kosten nach der Wohn- oder Nutzfläche oder dem umbauten Raum. Erfüllt das Gebäude die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Satz 2 HeizKV (Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 nicht erfüllt, Versorgung mit Öl- oder Gasheizung, freiliegende Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt), hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Mieter für künftige Abrechnungen die Verteilung von 70 Prozent nach Verbrauch verlangen kann und nicht auf das Kürzungsrecht beschränkt ist (BGH, Urteil vom 16.01.2019, VIII ZR 113/17). Ob das auf Ihren Fall zutrifft, prüft dieser Check nicht.
Allgemein gilt
Entwurf, rechtliche Freigabe ausstehend
§ 12 HeizKV sieht Kürzungsrechte vor, wenn entgegen der Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wird (15 Prozent) oder bestimmte Pflichten zu fernablesbarer Ausstattung und Verbrauchsinformation verletzt sind (3 Prozent). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Mieter bei verordnungswidrig nicht verbrauchsabhängiger Abrechnung um 15 Prozent kürzen darf (BGH, Urteil vom 16.11.2005, VIII ZR 373/04), dass sich die Kürzung auf den ausgewiesenen Mieteranteil bezieht (BGH, Urteil vom 20.01.2016, VIII ZR 329/14) und dass sich das Kürzungsrecht auf den Warmwasseranteil beschränkt, wenn der Wärmeverbrauch erfasst wird, die Warmwasser-Erfassung aber fehlt (BGH, Urteil vom 14.09.2005, VIII ZR 195/04). Fehlt bei einer verbundenen Anlage der Wärmemengenzähler für Warmwasser und wird stattdessen mit einer Formel gerechnet, liegt keine verbrauchsabhängige Abrechnung vor (BGH, Urteil vom 12.01.2022, VIII ZR 151/20). Ob ein Kürzungsrecht in Ihrem Fall besteht, prüft dieser Check nicht.
Wichtig für Ihre Erwartung: Der Check stellt die Rechenbasis bereit, also Verteilung, Kennzeichnungen und Auffälligkeiten mit Belegstelle. Ob ein Kürzungsrecht besteht, klären Sie mit einer Fachstelle wie Mieterverein, Verbraucherzentrale oder Anwalt; der Report enthält keine Kürzungsempfehlung.
Energiepreis-Plausibilität
Der Check rechnet Ihren impliziten Energiepreis aus: Rechnungsbetrag des Energieträgers geteilt durch die verbrauchten Kilowattstunden. Dieses Ergebnis stellt der Report neben veröffentlichte Durchschnittspreise für Haushalte, mit Quelle, Jahr und Statistiktyp: die Destatis-Tabelle 61243-0010 (Erdgas) und die Werte aus dem Monitoringbericht der Bundesnetzagentur. Ein deutlicher Abstand ist ein Prüfpunkt für Ihr Gespräch, keine Fehlerdiagnose.
Für die Einordnung des Verbrauchs Ihrer Wohnung gibt es den öffentlichen Heizspiegel-Rechner von co2online; dessen Vergleichskategorien übernimmt unser Report nicht, wir verlinken die Originalquelle.
Was wir prüfen und was nicht
Wir prüfen: ob die Verteilung zwischen Verbrauchs- und Grundkosten rechnerisch aufgeht und innerhalb der vorgesehenen Spanne liegt; ob Warmwasser getrennt ausgewiesen ist; ob Schätzungen gekennzeichnet sind und wie groß ihr Anteil ist; wie sich Ihr impliziter Energiepreis zu veröffentlichten Durchschnittspreisen verhält; wo Werte auffällig sind.
Wir prüfen nicht: ob ein Kürzungsrecht in Ihrem Fall besteht; ob Fristen eingehalten wurden und was daraus folgt; ob Sie zahlen müssen; was Sie rechtlich tun sollten. Dafür gibt es Mieterverein, Verbraucherzentrale und Anwalt. Unser Report bereitet dieses Gespräch vor.
Datenschutz
Für Ihr Dokument gilt derselbe Umgang wie beim Nebenkosten-Check: Verarbeitung nur für Ihren Check, verschlüsselte Übertragung, Löschung zum genannten Zeitpunkt oder sofort per Löschbutton. Die fünf Punkte im Detail stehen auf der Seite Nebenkosten-Check im Abschnitt Datenschutz.
Häufige Fragen
Kann ich eine Techem- oder ista-Abrechnung hochladen?
Ja. Abrechnungen der großen Messdienstleister haben ein weitgehend einheitliches Layout, das der Check einlesen kann. Der Check prüft dabei Ihr Dokument, nicht den Dienstleister; eine Bewertung einzelner Firmen nimmt der Report nicht vor.
Was ist der Unterschied zum Nebenkosten-Check?
Der Heizkosten-Check ist auf die eigenständige Heizkostenabrechnung eines Messdienstleisters zugeschnitten und rechnet die Regeln der Heizkostenverordnung nach. Sind Ihre Heizkosten Teil der allgemeinen Nebenkostenabrechnung des Vermieters, ist der Nebenkosten-Check der richtige; er prüft den Heizkostenanteil mit.
Was kostet der Heizkosten-Check?
4,99 €, einmalig, ohne Abo. Die Vorschau vor der Zahlung ist kostenlos; der Preis steht vor dem Upload und im Checkout.
Wie lange dauert der Check?
Die Vorschau erscheint direkt nach dem Upload. Der vollständige Report liegt in der Regel [PLATZHALTER: Lieferzeit laut 03-pricing/18] nach der Zahlung vor.
Rechtsquellen zu dieser Seite: Heizkostenverordnung, insbesondere § 7 (Verteilung), § 9 (Warmwasser), § 9a (Schätzung), § 12 (Kürzungsrechte); BGH, Urteil vom 16.01.2019, VIII ZR 113/17; BGH, Urteil vom 14.09.2005, VIII ZR 195/04; BGH, Urteil vom 12.01.2022, VIII ZR 151/20; BGH, Urteil vom 16.11.2005, VIII ZR 373/04; BGH, Urteil vom 20.01.2016, VIII ZR 329/14. Energiepreise: Destatis 61243-0010 (Erdgas) und BNetzA-Monitoringbericht, abgerufen am 06.09.2026.
Zuletzt geprüft am 06.09.2026. Changelog: Erstfassung.
Einordnung dieser Seite
Entwurf, rechtliche Freigabe ausstehend
Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls. Dafür sind Mieterverein, Verbraucherzentrale oder ein Anwalt zuständig; unser Check bereitet dieses Gespräch vor.Vertiefen: Heizkosten-Verteilungsrechner | Fristen der Nebenkostenabrechnung | Nebenkosten-Check