
Kostenloser Rechner
Heizkosten-Verteilungsrechner: Was ist Ihr rechnerischer Anteil?
Dieser kostenlose Rechner verteilt die Gesamtheizkosten Ihres Hauses nach dem angegebenen Schlüssel auf Verbrauch und Fläche und zeigt Ihren rechnerischen Anteil, mit offenem Rechenweg. So können Sie den Betrag in Ihrer Abrechnung Schritt für Schritt nachvollziehen.
Platzhalter Interaktives Modul in Vorbereitung
MODUL: T2-Rechner "Heizkosten-Verteilung". Eingaben: Gesamtheizkosten des Hauses, Verteilungsschlüssel (Prozent Verbrauch/Grundkosten), Gesamtfläche, eigene Fläche, Gesamtverbrauch, eigener Verbrauch; optional Betrag laut Abrechnung. Ausgaben: rechnerischer eigener Anteil, bei Eingabe des Abrechnungsbetrags zusätzlich die Differenz, Rechenweg sichtbar. Rein deskriptiv; Ausgabetext bei Differenz: "Ihr rechnerischer Anteil: X Euro; laut Abrechnung: Y Euro; Differenz: Z Euro. Prüfpunkt: Nach welchem Schlüssel wurde verteilt?" Keine Bewertung, keine Kürzungs-Ausgabe.
Allgemein gilt
Entwurf, rechtliche Freigabe ausstehend
Nach § 7 HeizKV sind mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen, die übrigen Kosten nach der Wohn- oder Nutzfläche oder dem umbauten Raum. Ob das auf Ihren Fall zutrifft, prüft dieser Check nicht.
So funktioniert die Verteilung
Die Logik ist einfacher, als die Abrechnung aussieht: zwei Töpfe, ein Schlüssel, alles nachrechenbar. Die Gesamtkosten werden in einen verbrauchsabhängigen Topf und einen Grundkosten-Topf aufgeteilt; aus dem ersten erhalten Sie Ihren Anteil nach Verbrauch, aus dem zweiten nach Fläche. Ein durchgerechnetes Beispiel mit erfundenen Zahlen und einem Schlüssel von 70 zu 30:
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Gesamtheizkosten des Hauses | laut Abrechnung | 12.000 Euro |
| Verbrauchskosten-Topf (70 Prozent) | 12.000 Euro x 0,70 | 8.400 Euro |
| Grundkosten-Topf (30 Prozent) | 12.000 Euro x 0,30 | 3.600 Euro |
| Ihr Verbrauchsanteil | 9.000 von 100.000 Einheiten = 9 Prozent von 8.400 Euro | 756 Euro |
| Ihr Grundkostenanteil | 80 von 1.000 m² = 8 Prozent von 3.600 Euro | 288 Euro |
| Ihr rechnerischer Anteil | 756 Euro + 288 Euro | 1.044 Euro |
Steht in Ihrer Abrechnung ein deutlich anderer Betrag, ist das zunächst ein Prüfpunkt: Welcher Schlüssel wurde angesetzt, welche Flächen- und Verbrauchswerte stecken in der Rechnung? Der Rechner zeigt Ihnen, an welcher Stelle die Zahlen auseinanderlaufen.
Was bedeutet 50/70?
Die Spanne stammt aus der Heizkostenverordnung: Der verbrauchsabhängige Anteil muss innerhalb der im Hinweisblock oben beschriebenen Grenzen liegen; welcher Wert innerhalb der Spanne gilt, steht in Ihrer Abrechnung oder im Mietvertrag. Für den Rechner heißt das: Tragen Sie den Schlüssel ein, den Ihre Abrechnung ausweist. Weist die Abrechnung gar keinen Schlüssel aus, ist genau das Ihr erster Prüfpunkt.
Warmwasser im selben Topf?
Wenn eine zentrale Anlage heizt und Warmwasser bereitet, müssen die Kosten der Warmwasserversorgung von den Heizkosten getrennt werden; die Regeln dafür stehen in § 9 HeizKV. In der Abrechnung erkennen Sie die Trennung meist an zwei getrennten Kostenblöcken "Heizung" und "Warmwasser", jeweils mit eigenem Verteilungsschlüssel. Rechnen Sie beide Blöcke getrennt mit dem Rechner nach; die Summe der beiden Anteile sollte dem Gesamtbetrag Ihrer Abrechnung entsprechen. Wie die Trennung geprüft wird und welche Rechtsprechung dazu gehört, erklärt die Seite Heizkosten-Check.
Verbrauchswerte ablesen und vergleichen
Ihre Verbrauchswerte stehen in der Einzelabrechnung, meist als Tabelle je Erfassungsgerät: Heizkostenverteiler an den Heizkörpern (Anzeigeeinheiten) oder Wärmezähler (Kilowattstunden), bei Warmwasser der Wasserzähler (Kubikmeter). Drei Dinge lohnen den Blick:
- Einheiten prüfen: Anzeigeeinheiten von Heizkostenverteilern sind keine Kilowattstunden; vergleichbar sind nur gleiche Einheiten.
- Vorjahresvergleich: Ein Sprung von mehr als etwa einem Drittel nach oben oder unten ohne geänderte Nutzung ist ein Prüfpunkt, etwa für Ablesefehler oder einen Gerätetausch.
- Kennzeichnungen beachten: Geschätzte Werte müssen als Schätzung erkennbar sein; auch das ist ein Prüfpunkt für Ihr Gespräch, kein Urteil.
Häufige Fragen
Wie rechne ich meinen Heizkostenanteil aus?
Mit vier Zahlenpaaren: Gesamtkosten und Schlüssel, Gesamtverbrauch und eigener Verbrauch, Gesamtfläche und eigene Fläche. Der Rechner oben nimmt Ihnen die Arithmetik ab und zeigt jeden Zwischenschritt; das Beispiel im Abschnitt "So funktioniert die Verteilung" zeigt die Rechnung von Hand.
Was, wenn mein Verbrauch geschätzt wurde?
Die Heizkostenverordnung erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen eine Ersatzberechnung, etwa bei Geräteausfall; geschätzte Werte müssen erkennbar sein. Für die Rechnung im Tool können Sie den geschätzten Wert verwenden; notieren Sie die Schätzung als Prüfpunkt. Was allgemein für Schätzungen gilt und wie der Check sie erkennt, steht auf der Seite Heizkosten-Check.
Was bedeutet 70 Prozent Pflichtanteil?
Gemeint ist der Fall, dass 70 Prozent der Kosten nach Verbrauch verteilt werden. Innerhalb der Spanne des § 7 HeizKV ist 70 der höchste zulässige Verbrauchsanteil; unter welchen Voraussetzungen dieser Wert verlangt werden kann, ist eine Frage der allgemeinen Rechtslage und Ihres Einzelfalls; die Rechtsprechung dazu ist auf der Seite Heizkosten-Check beschrieben.
Sagt mir der Rechner, ob meine Heizkosten zu hoch sind?
Nein, bewusst nicht. Der Rechner prüft die Verteilung, nicht das Preisniveau: Er zeigt, ob der Betrag in Ihrer Abrechnung zur Verteilungslogik passt. Ob Ihr Verbrauch oder Ihr Energiepreis auffällig ist, ist eine andere Frage; dafür stellt der Heizkosten-Check Ihren impliziten Energiepreis neben veröffentlichte Durchschnittspreise.
Quellen und Stand: § 7 HeizKV (Verteilung der Kosten), § 9 HeizKV (Warmwasser-Trennung). Der Rechner arbeitet rein arithmetisch und verwendet keine Vergleichswerte Dritter.
Zuletzt geprüft am 06.09.2026. Changelog: Erstfassung.
Einordnung dieser Seite
Entwurf, rechtliche Freigabe ausstehend
Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls. Dafür sind Mieterverein, Verbraucherzentrale oder ein Anwalt zuständig; unser Check bereitet dieses Gespräch vor.Verwandte Themen: Heizkosten-Check | Nebenkostenabrechnung selbst prüfen