
Ratgeber
Kostenvoranschlag überschritten: die Regeln
Diese Seite ist für Auftraggeber geschrieben, nicht für Betriebe. Sie beantwortet die wiederkehrenden Fragen rund um Kostenvoranschlag und Überschreitung an einer Stelle, jeweils mit Paragraf und Quelle. Wo es keine belastbare Antwort gibt, steht das ausdrücklich da.
Liegt Ihre Rechnung bereits über dem Kostenvoranschlag und Sie suchen die Handlungsreihenfolge? Dann hier entlang: Rechnung höher als der Kostenvoranschlag.
Auf dieser Seite: Angebot, Kostenvoranschlag, Festpreis | Darf ein Kostenvoranschlag etwas kosten? | Um wie viel darf die Rechnung abweichen? | Was das Gesetz regelt | Was Gerichte entschieden haben | Muss der Betrieb eine Überschreitung ankündigen? | Kann ich vom Kostenvoranschlag zurücktreten? | Häufige Fragen
Angebot, Kostenvoranschlag, Festpreis: was ist was? {#angebot-kostenvoranschlag-festpreis}
Was gilt, entscheidet nicht die Überschrift des Dokuments, sondern sein Inhalt. Ein Blatt mit der Überschrift "Kostenvoranschlag" kann ein verbindliches Angebot enthalten, und ein "Angebot" kann eine bloße Schätzung sein.
| Verbindliches Angebot | Kostenanschlag, umgangssprachlich Kostenvoranschlag | Pauschal- oder Festpreis | |
|---|---|---|---|
| Bindungswirkung | Der genannte Preis ist Vertragsinhalt, sobald Sie annehmen. | Eine fachmännische Schätzung der voraussichtlichen Kosten, keine Preisgarantie. | Ein vereinbarter Gesamtpreis für eine beschriebene Leistung. |
| Typische Formulierung im Dokument | Feste Einheitspreise, Endsumme, Bindefrist, keine Vorbehalte. | Wendungen wie "voraussichtlich", "geschätzt", "unverbindlich", "ca."-Mengen. | "Pauschalpreis", "Festpreis", "Komplettpreis" für einen definierten Umfang. |
| Was bei Mehrmengen passiert | Wird nach Einheitspreisen abgerechnet, ändert die Menge die Summe, der Einheitspreis bleibt. | Die Schätzung kann überschritten werden; dafür gibt es eine gesetzliche Anzeigepflicht. | Mehrmengen innerhalb des beschriebenen Umfangs sind mit dem Pauschalpreis abgegolten; entscheidend ist die Leistungsbeschreibung. |
| Welche Regelung greift | Werkvertragsrecht, § 631 BGB | § 649 BGB und § 632 Abs. 3 BGB | Werkvertragsrecht, § 631 BGB, maßgeblich ist die vereinbarte Leistungsbeschreibung |
Praktisch heißt das: Lesen Sie Ihr Dokument daraufhin, ob es Vorbehalte enthält, ob die Mengen mit "ca." versehen sind und ob eine Abrechnungsregel für Mengenabweichungen genannt ist. Genau diese drei Merkmale entscheiden darüber, worüber Sie eigentlich sprechen. Welche Einordnung in Ihrem Vertrag gilt, ist eine Einzelfallfrage.
Darf ein Kostenvoranschlag etwas kosten? {#darf-ein-kostenvoranschlag-etwas-kosten}
"Handwerker will Geld für Kostenvoranschlag?"
Die Frage taucht in Foren regelmäßig auf, meistens dann, wenn auf dem Zettel plötzlich eine Position für die Erstellung des Anschlags selbst steht.
Allgemein gilt
Entwurf, rechtliche Freigabe ausstehend
Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten (§ 632 Abs. 3 BGB). Eine Vergütung setzt danach eine Vereinbarung voraus. Ob eine solche Vereinbarung in Ihrem Fall zustande gekommen ist, etwa durch einen Hinweis vor der Erstellung oder durch eine Klausel in den Geschäftsbedingungen, ist eine Frage des Einzelfalls. Ob das auf Ihren Fall zutrifft, prüft dieser Check nicht.
Was das für die Praxis bedeutet: Wenn ein Betrieb den Aufwand für Aufmaß, Ortstermin und Ausarbeitung berechnen möchte, ist der saubere Weg, das vorher zu sagen. Fragen Sie deshalb beim ersten Kontakt, ob die Erstellung des Kostenvoranschlags etwas kostet und ob der Betrag bei einer Beauftragung angerechnet wird. Diese zwei Sätze ersparen die spätere Diskussion. Einen Textbaustein für die Absage nach einem kostenpflichtigen Kostenvoranschlag finden Sie unter Angebot absagen und nachverhandeln (Seite in Vorbereitung, Link deaktiviert).
Um wie viel darf die Rechnung abweichen? {#um-wie-viel-darf-die-rechnung-abweichen}
Rechnen Sie zuerst aus, worüber Sie sprechen. Der Rechner nimmt keine Bewertung vor, er zeigt nur die Differenz und den Rechenweg.
Tragen Sie die beiden Endsummen ein. Das Ergebnis erscheint sofort, mit dem Rechenweg darunter.
Nun zur Zahl, die alle suchen. Es gibt sie nicht als Rechtsgrenze, und das ist keine Ausflucht, sondern der Kern der Sache.
Einen festen Prozentsatz nennt das Gesetz nicht. Kammern nennen als Orientierung aus der Kommentarliteratur Abweichungen von 10 bis 20 Prozent, maximal 25 Prozent (IHK Mittlerer Niederrhein, Merkblatt Kostenvoranschlag). Diese Spanne stammt aus der juristischen Kommentarliteratur, sie wird von mehreren Kammern in ihren Merkblättern wiedergegeben, und sie ist eine Orientierung, keine Rechtsgrenze. Das Merkblatt weist kein Standdatum aus.
Drei Missverständnisse räumt das aus:
- "Bis 20 Prozent muss ich zahlen." Das steht nirgends. Die Spanne beschreibt, was in der Literatur als unwesentlich diskutiert wird, nicht, was geschuldet ist.
- "Ab 20 Prozent darf ich kündigen." Auch das steht nirgends. Welche Rechtsfolge eine Überschreitung hat, hängt vom Vertrag und von der Ursache ab.
- "Es gibt ein Urteil mit einer festen Grenze." Wir haben danach gesucht und keines gefunden, das man belegen könnte. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Entscheidend ist neben der Höhe vor allem die Ursache: Beruht die Abweichung auf Mehrmengen, auf zusätzlich beauftragten Leistungen, auf Stundenlohnarbeiten oder auf Angaben, die sich in der Ausführung nicht bestätigt haben? Diese vier Fälle und die passenden Fragen an den Betrieb beschreibt der Ratgeber Rechnung höher als der Kostenvoranschlag.
Was das Gesetz regelt: § 649 BGB {#was-das-gesetz-regelt}
Allgemein gilt
Entwurf, rechtliche Freigabe ausstehend
§ 649 BGB regelt den Kostenanschlag. Die Norm betrifft den Fall, dass ein Werk aufgrund eines Kostenanschlags ausgeführt wird, ohne dass der Unternehmer die Gewähr für die Richtigkeit des Anschlags übernommen hat, und sich zeigt, dass das Werk nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Anschlags ausführbar ist. Für diesen Fall sieht das Gesetz ein Kündigungsrecht des Bestellers vor. Ist eine solche wesentliche Überschreitung zu erwarten, hat der Unternehmer sie dem Besteller unverzüglich anzuzeigen (§ 649 Abs. 2 BGB). Was bei einer Kündigung an Vergütung geschuldet ist, regelt die Norm gesondert. Ob und mit welchen Folgen das auf Ihren Fall zutrifft, prüft dieser Check nicht.
Ein Hinweis zur Recherche in älteren Texten: Bis zum 31.12.2017 stand diese Regelung in § 650 BGB. Ältere Ratgeber, Merkblätter und Urteile zitieren deshalb § 650 BGB, wenn sie den Kostenanschlag meinen. Seit der Reform des Bauvertragsrechts trägt die Vorschrift die Nummer 649; § 650 BGB regelt heute etwas anderes. Wer eine ältere Fundstelle liest, sollte das im Kopf behalten, sonst sucht er die Regelung an der falschen Stelle.
Was Gerichte entschieden haben {#was-gerichte-entschieden-haben}
Hier steht bewusst nur eine Zeile, und das ist selbst das Ergebnis.
| Entscheidung | Datum | Kernaussage | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| BGH, X ZR 122/07 | 21.12.2010 | Für die Überschreitung eines Kostenanschlags kommt es nicht auf einen Prozentsatz an, sondern darauf, in wessen Risikosphäre die Ursache liegt; beruht die Überschreitung auf Angaben des Bestellers, etwa zu Mengen oder Flächen, trägt dieser das Risiko. | Volltext |
Allgemein gilt
Entwurf, rechtliche Freigabe ausstehend
Die genannte Entscheidung ist zur Vorgängernorm § 650 BGB in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung ergangen, deren Regelung heute in § 649 BGB steht. Sie stellt für die Frage der Überschreitung eines Kostenanschlags nicht auf einen Prozentsatz ab, sondern auf die Risikosphäre. Ob das auf Ihren Fall zutrifft, prüft dieser Check nicht.
Warum die Tabelle nur eine Zeile hat. Wir haben nach weiteren Entscheidungen gesucht, die eine Toleranzgrenze in Prozent beziffern, und haben keine gefunden, die sich belegen ließe. Geprüft wurden die Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofs und die freie Rechtsprechungsdatenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen (NRWE). Die Treffer, die in Suchmaschinen als einschlägig erscheinen, betrafen im Volltext andere Sachverhalte: zwei Entscheidungen zu zahnärztlichen Heil- und Kostenplänen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte, eine zur Haftung wegen einer fehlerhaften Kostenschätzung eines Planers und eine zu einer Vertragsstrafe wegen Fristüberschreitung. Eine Kostenschätzung eines Planers ist rechtlich etwas anderes als ein Kostenanschlag eines ausführenden Betriebs; die dort genannten Prozentwerte sind Sachverhaltsangaben und keine Grenzwerte.
Eine gefestigte höchstrichterliche Toleranzgrenze in Prozent gibt es also nicht. Wenn Sie eine Seite finden, die eine solche Grenze mit einem Aktenzeichen belegt, prüfen Sie das Aktenzeichen im Volltext, bevor Sie sich darauf verlassen. Uns ist mindestens ein Aktenzeichen begegnet, das in Ratgebertexten kursiert und sich in keiner Primärquelle nachweisen ließ; wir führen es deshalb nicht auf.
Diese Tabelle wächst nur mit Entscheidungen, deren Volltext wir gelesen haben. Kommen welche hinzu, steht das im Changelog am Seitenende.
Muss der Betrieb eine Überschreitung ankündigen? {#muss-der-betrieb-eine-ueberschreitung-ankuendigen}
Allgemein gilt
Entwurf, rechtliche Freigabe ausstehend
Ist eine wesentliche Überschreitung des Anschlags zu erwarten, hat der Unternehmer sie dem Besteller unverzüglich anzuzeigen (§ 649 Abs. 2 BGB). Diese Anzeigepflicht steht unmittelbar im Gesetz. Ob eine Überschreitung in Ihrem Fall wesentlich war, ob eine Anzeige rechtzeitig erfolgt ist und welche Folgen eine unterbliebene Anzeige hat, prüft dieser Check nicht.
Wenn keine Ankündigung kam, ist der praktische nächste Schritt trotzdem derselbe: Zuerst feststellen, wie groß die Abweichung ist und woher sie kommt, dann schriftlich um eine Aufschlüsselung der abweichenden Positionen bitten. Die Reihenfolge dieser Schritte beschreibt der Ratgeber Rechnung höher als der Kostenvoranschlag. Führt das zu keiner Klärung, gehört der Vorgang zu einer Stelle, die den Einzelfall beurteilen darf.
Kann ich vom Kostenvoranschlag zurücktreten? {#kann-ich-vom-kostenvoranschlag-zuruecktreten}
Die Frage hat zwei sehr verschiedene Fälle, die im Alltag oft vermischt werden.
Fall eins: Sie haben noch nicht beauftragt. Dann gibt es keinen Vertrag, von dem Sie zurücktreten müssten. Ein Kostenvoranschlag ist eine Grundlage für Ihre Entscheidung; Sie können sich dagegen entscheiden. Eine Absage ist eine Freundlichkeit gegenüber dem Betrieb, keine Formalie. Bausteine dafür finden Sie unter Angebot absagen und nachverhandeln (Seite in Vorbereitung, Link deaktiviert).
Fall zwei: Der Auftrag läuft bereits. Dann geht es nicht um Rücktritt, sondern um die Beendigung eines laufenden Werkvertrags, und dafür gibt es verschiedene gesetzliche Wege mit unterschiedlichen Folgen für die Vergütung.
Allgemein gilt
Entwurf, rechtliche Freigabe ausstehend
Für den Fall, dass sich ein Werk ohne wesentliche Überschreitung des Kostenanschlags nicht ausführen lässt, sieht § 649 BGB ein Kündigungsrecht des Bestellers vor und regelt zugleich, welche Vergütung dem Unternehmer in diesem Fall zusteht. Daneben kennt das Werkvertragsrecht weitere Beendigungsmöglichkeiten mit jeweils eigenen Voraussetzungen und Folgen. Welcher Weg in Ihrem Fall in Betracht kommt und was er kostet, prüft dieser Check nicht; das ist mit Bauherrenverband, Verbraucherzentrale, der Schlichtungsstelle Ihrer Handwerkskammer oder einem Anwalt zu besprechen.
Häufige Fragen {#haeufige-fragen}
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?
Ein verbindliches Angebot nennt einen Preis, der mit Ihrer Annahme Vertragsinhalt wird. Ein Kostenanschlag, den man umgangssprachlich Kostenvoranschlag nennt, ist eine fachmännische Schätzung der voraussichtlichen Kosten und keine Preisgarantie; das Gesetz sieht für ihn eine Anzeigepflicht bei wesentlicher Überschreitung vor (§ 649 Abs. 2 BGB). Welcher Fall vorliegt, entscheidet der Inhalt des Dokuments, nicht seine Überschrift. Die Gegenüberstellung steht oben in der Tabelle.
Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?
Er bindet nicht wie ein Festpreis. Er ist eine Schätzung, die überschritten werden kann, und für den Fall einer zu erwartenden wesentlichen Überschreitung sieht das Gesetz eine unverzügliche Anzeigepflicht vor (§ 649 Abs. 2 BGB). Ob Ihr Dokument tatsächlich ein Kostenanschlag oder doch ein verbindliches Angebot ist, ist eine Frage des Inhalts und im Zweifel eine Einzelfallfrage.
Darf ein Kostenvoranschlag etwas kosten?
Im Zweifel ist ein Kostenanschlag nicht zu vergüten; eine Vergütung setzt eine Vereinbarung voraus (§ 632 Abs. 3 BGB). Ob bei Ihnen eine solche Vereinbarung getroffen wurde, ist eine Einzelfallfrage. Praktisch hilft es, vor dem Ortstermin zu fragen, ob die Erstellung berechnet wird und ob der Betrag bei einer Beauftragung angerechnet wird.
Um wie viel darf die Rechnung vom Kostenvoranschlag abweichen?
Einen festen Prozentsatz gibt es nicht. Kammern nennen als Orientierung aus der Kommentarliteratur Abweichungen von 10 bis 20 Prozent, maximal 25 Prozent (IHK Mittlerer Niederrhein); das ist eine Orientierung, keine Rechtsgrenze. Eine gefestigte höchstrichterliche Grenze in Prozent ließ sich nicht belegen. Wie groß die Abweichung in Ihrem Fall ist, rechnen Sie mit dem Abweichungs-Rechner aus.
Muss der Betrieb eine Überschreitung ankündigen?
Das Gesetz sieht eine Anzeigepflicht vor: Ist eine wesentliche Überschreitung des Anschlags zu erwarten, hat der Unternehmer sie unverzüglich anzuzeigen (§ 649 Abs. 2 BGB). Ob eine Überschreitung in Ihrem Fall wesentlich war und welche Folgen eine unterbliebene Anzeige hat, prüft dieser Check nicht.
Rechtsquellen zu dieser Seite: § 631 BGB (vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag), § 632 Abs. 3 BGB (Kostenanschlag im Zweifel nicht zu vergüten), § 649 BGB (Kostenanschlag, Kündigungsrecht bei wesentlicher Überschreitung, Anzeigepflicht nach Absatz 2), BGH, Urteil vom 21.12.2010, X ZR 122/07 (Risikosphäre bei der Ursache der Überschreitung), IHK Mittlerer Niederrhein, Merkblatt Kostenvoranschlag (Orientierungsspanne aus der Kommentarliteratur, ohne Standangabe).
Wie wir die Urteilsübersicht führen: Aufgenommen wird nur, was wir im Volltext gelesen haben. Geprüft wurden die Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofs und die Rechtsprechungsdatenbank NRWE der Justiz Nordrhein-Westfalen, Stand 06.09.2026. Aktenzeichen ohne auffindbaren Volltext nehmen wir nicht auf, auch dann nicht, wenn sie in anderen Ratgebern stehen.
Checkstelle vermittelt keine Handwerksbetriebe und erhält keine Provision von Betrieben. Sie zahlen den Check, sonst niemand.
Zuletzt geprüft am 06.09.2026. Changelog: Erstfassung. Redaktionell geprüft durch 13 am 06.09.2026 (P5-13b): Wortlaut der Orientierungsspanne an zwei Stellen an den Quellenwortlaut angeglichen. Die Urteilsübersicht enthält eine Entscheidung; Ergänzungen werden hier vermerkt.
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Entwurf, rechtliche Freigabe ausstehend
Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine rechtliche oder technische Prüfung Ihres Einzelfalls. Dafür sind Bauherrenverbände, Verbraucherzentrale, Handwerkskammern und Anwälte zuständig; unser Check bereitet dieses Gespräch vor.Verwandte Themen: Rechnung höher als der Kostenvoranschlag | Abweichungs-Rechner Kostenvoranschlag | Handwerkerrechnung zu hoch? | Handwerkerangebot zu teuer? | Angebot absagen und nachverhandeln: Muster (Seite in Vorbereitung, Link deaktiviert) | Bauangebot-Check