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Ratgeber

Wärmepumpen-Angebot prüfen: eine strukturierte Zweitmeinung

  1. 1Unterlagen sammeln
  2. 2Angaben prüfen
  3. Fragen klären

Bevor Sie weiterlesen: Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet einen kostenlosen Wärmepumpen-Angebotsvergleich an. Er ist ausdrücklich kostenfrei, über das dortige Anmeldeverfahren in allen 16 Bundesländern erreichbar und aus Kapazitätsgründen auf bis zu drei Angebote begrenzt. Sie füllen einen Erfassungsbogen aus, laden Ihre Angebote hoch, eine Energieberaterin oder ein Energieberater wertet sie aus, und Sie besprechen das Ergebnis telefonisch oder per Video; danach erhalten Sie zwei Dokumente mit Analyse und Vergleichstabelle. Wenn Sie Zeit haben und auf einen Termin warten können, ist das ein sehr gutes Angebot, und wir empfehlen es Ihnen ausdrücklich.

Unser Check ist etwas anderes und ergänzt das: ein sofortiges, schriftliches, strukturiertes Ergebnis zu Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Rechenlogik Ihres Dokuments, über alle Gewerke hinweg und ohne Terminvereinbarung. Energetisch beraten wir nicht, und eine Auslegung bewerten wir nicht. Wenn Sie eine fachliche Einschätzung zur Anlagentechnik brauchen, ist die Energieberatung die richtige Adresse.

Diese Seite können Sie unabhängig davon nutzen. Sie geht Ihr Heizungs- oder Wärmepumpen-Angebot Position für Position durch und macht aus jeder Lücke eine Frage an Ihren Betrieb, keinen Vorwurf.

Welche Positionen gehören in ein Wärmepumpen-Angebot?

Woher diese Liste stammt

Wir haben diese Übersicht redaktionell zusammengestellt. Sie stützt sich auf ein öffentlich zugängliches Förderdokument des Bundes, das beschreibt, welche Leistungen fachlich zu einer solchen Maßnahme gehören: das KfW-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude, an der jeweiligen Position verlinkt. Es stammt aus dem Förderkontext der energetischen Sanierung und gilt dort ausdrücklich nur in Verbindung mit förderfähigen Maßnahmen; es beschreibt deshalb nicht jeden Heizungstausch, sondern belegt, dass eine Leistung fachlich zu einer Heizungsmaßnahme gehören kann. Diese Dokumente regeln, was gefördert wird; sie schreiben nicht vor, was in einem Angebot stehen muss. Technische Regelwerke wie DIN-Normen oder die VOB/C sind kostenpflichtig und werden hier weder wiedergegeben noch ausgelegt. Positionen ohne verlinkte Fundstelle sind deshalb als Frage an Ihren Betrieb formuliert, nicht als Anforderung.

Gehen Sie die Liste mit Ihrem Angebot in der Hand durch. Drei Spalten genügen: enthalten, nicht aufgeführt, unklar.

Was steht in Ihrem Angebot?

Prüfen Sie jeweils vier Punkte. Markieren Sie, was fehlt oder unklar ist.

0 / 21
0 Enthalten0 Nicht aufgeführt0 Unklar
01Planung und Dimensionierung des Wärmeerzeugers als eigene Leistung
Einordnung & Quelle
Der Bund führt Planung und Dimensionierung des Wärmeerzeugers sowie Berechnungen zum hydraulischen Abgleich als eigenständige, förderfähige Planungsleistungen auf (KfW-Infoblatt förderfähige Maßnahmen, Nummer 6.1.2, Version 10.1)
02Gerät mit Fabrikat, Typ und Leistungsangabe
Einordnung & Quelle
keine frei zugängliche Fundstelle zur Angebotspflicht, deshalb als Frage: Fragen Sie nach, welches Fabrikat, welcher Typ und welche Leistung dem Angebot zugrunde liegen.
03Erschließung, Anschaffung, Installation, Anbindung und Inbetriebnahme des Geräts
Einordnung & Quelle
Bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen nennt der Bund die Erschließungs- und Anschaffungskosten einschließlich Installation, Anbindung und Inbetriebnahme (KfW-Infoblatt, Nummer 4.1.3)
04Notwendige Netzanschlüsse
Einordnung & Quelle
Der Bund nennt die für elektrisch angetriebene Wärmepumpen notwendigen Netzanschlüsse (KfW-Infoblatt, Nummer 4.1.3)

Ihre Markierungen dienen der Vorbereitung. Sie werden nicht übertragen und beim Neuladen zurückgesetzt.

Diese Positionen fehlen häufig

Fünf Punkte sind es, die in Angeboten dieses Gewerks nach unserer redaktionellen Durchsicht am ehesten unter den Tisch fallen. Wir stützen das nicht auf eine Erhebung, denn eine belastbare öffentliche Auswertung dazu gibt es nicht. Was wir belegen können, ist, dass der Bund diese Leistungen fachlich zu einer Heizungsmaßnahme zählt.

  • Hydraulischer Abgleich. Er entscheidet darüber, ob die Anlage im Betrieb das tut, wofür sie ausgelegt wurde. Der Bund nennt ihn als eigene Leistung und macht ihn bei einer geförderten Heizungsoptimierung zur Voraussetzung, ausdrücklich für die gesamte Anlage (KfW-Infoblatt, Nummern 4.2.6 und 5.1). Frage: "Ist der hydraulische Abgleich als eigene Position ausgewiesen, und gilt er für die gesamte Heizungsanlage?"
  • Anpassung der Heizflächen. Eine Wärmepumpe arbeitet mit niedrigerer Vorlauftemperatur; ob die vorhandenen Heizkörper dafür reichen, ist eine Auslegungsfrage. Den Austausch gegen Niedertemperatur-Heizkörper nennt der Bund ausdrücklich (KfW-Infoblatt, Nummer 4.2.6). Frage: "Ist eine Anpassung der Heizflächen vorgesehen, und auf welcher Grundlage wurde das entschieden?"
  • Elektroarbeiten und Netzanschluss. Die notwendigen Netzanschlüsse nennt der Bund als Teil der Maßnahme (KfW-Infoblatt, Nummer 4.1.3). In der Praxis ist das der häufigste Mehrgewerke-Fall, und die Zuständigkeit ist im Angebot oft nicht geklärt. Was die Rechtslage dazu vorgibt, steht im nächsten Abschnitt; die Prüfpunkte zum Elektro-Angebot selbst stehen im Ratgeber Elektroinstallation: Angebot verstehen.
  • Ausbau und Entsorgung der Altanlage. Der Bund führt Demontage, Ausbau und Entsorgung des alten Wärmeerzeugers und eines Öl- oder Gastanks ausdrücklich auf (KfW-Infoblatt, Nummer 4.2.9). Eine belastbare öffentliche Preisspanne dafür gibt es nicht, deshalb nennen wir keine.
  • Fundament und Aufstellarbeiten. Für diese Leistung haben wir keine frei zugängliche Fundstelle gefunden. Sie bleibt deshalb eine reine Frage: "Wer stellt Fundament oder Konsole her, und ist das im Angebot enthalten?"

Was der Netzbetreiber damit zu tun hat

Eine Wärmepumpe ist ein zusätzliches Verbrauchsgerät. Damit kommt eine Stelle ins Spiel, die in Angeboten selten auftaucht und später Kosten verursachen kann.

Allgemein gilt

Nach § 19 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sind Erweiterungen und Änderungen von Anlagen sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchsgeräte dem Netzbetreiber mitzuteilen, soweit sich dadurch die vorzuhaltende Leistung erhöht oder mit Netzrückwirkungen zu rechnen ist. Die Inbetriebsetzung der Anlage hinter der Trennvorrichtung darf nach § 14 NAV nur durch das Installationsunternehmen erfolgen; eine vom Netzbetreiber durchzuführende Inbetriebsetzung ist von diesem Unternehmen anzufordern, und der Netzbetreiber kann die Kosten dafür nach Absatz 3 derselben Vorschrift auf Grundlage der durchschnittlich für vergleichbare Fälle entstehenden Kosten pauschal berechnen. Ob und in welchem Umfang das für Ihre Anlage gilt, prüft dieser Check nicht.

Für Ihr Angebot heißt das zwei Fragen: "Übernehmen Sie die Anmeldung beim Netzbetreiber?" und "Sind Gebühren des Netzbetreibers im Angebot enthalten oder kommen sie separat auf mich zu?" Beides sind sachliche Fragen, die jeder Fachbetrieb beantworten kann.

Warum sich zwei Wärmepumpen-Angebote so stark unterscheiden

Wenn zwei Angebote für dasselbe Haus weit auseinanderliegen, sind drei Ursachen wahrscheinlicher als ein unterschiedlicher Stundensatz:

  1. Unterschiedliche Auslegung. Wird die Anlage auf eine andere Heizlast oder eine andere Vorlauftemperatur ausgelegt, ändert sich das Gerät und damit fast alles andere. Fragen Sie beide Betriebe nach der Berechnungsgrundlage. Der Bund erkennt Planung und Dimensionierung des Wärmeerzeugers als eigenständige Leistung an (KfW-Infoblatt, Nummer 6.1.2).
  2. Unterschiedlicher Leistungsumfang. Das eine Angebot enthält Heizflächenanpassung, Speicher und Abgleich, das andere nur Gerät und Montage. Das sind zwei verschiedene Vorhaben.
  3. Unterschiedliche Nebenarbeiten. Fundament, Durchbrüche, Elektroarbeiten, Entsorgung der Altanlage, Wiederherstellung. Diese Positionen sind zusammen groß genug, um eine Summe deutlich zu verschieben.

Welches Angebot angemessen ist, sagen wir Ihnen nicht. Einen frei verfügbaren, methodisch belastbaren Preis-Benchmark für dieses Gewerk gibt es nicht, und eine Auslegung zu bewerten wäre eine technische Beratung, die wir nicht leisten. Prüfbar sind Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Rechenlogik. Für die fachliche Einschätzung gibt es die Energieberatung, unter anderem im kostenlosen Angebotsvergleich der Verbraucherzentrale.

Auch für Gas- und Ölheizungen?

Ja, der größte Teil dieser Seite gilt für jeden Heizungstausch. Gerät mit Fabrikat und Leistung, Demontage und Entsorgung der Altanlage, Anpassung der Wärmeverteilung, hydraulischer Abgleich, Inbetriebnahme, Einweisung und Dokumentation sind Positionen, nach denen Sie unabhängig vom Wärmeerzeuger fragen können. Was bei der Wärmepumpe hinzukommt, sind Aufstellort und Schallschutz, Fundament oder Konsole sowie der elektrische Anschluss samt Anmeldung beim Netzbetreiber.

Kommentiertes Beispiel-Angebot

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  3. Fragen klären

Das folgende Beispiel ist erfunden und dient nur der Veranschaulichung. Beträge enthält es bewusst nicht; es geht um die Struktur, nicht um Preise.

1.0 "Luft-Wasser-Wärmepumpe, Fabrikat und Typ"

Gerät und Leistung sind genannt, eine Angabe zur Auslegungsgrundlage fehlt.

So fragen Sie nach

"Auf welcher Berechnungsgrundlage beruht die Auslegung, und ist diese Leistung im Angebot ausgewiesen?"

keine Zeile für den hydraulischen Abgleich

Der Abgleich taucht im Angebot nicht auf, weder als Position noch als Hinweis.

So fragen Sie nach

"Ist der hydraulische Abgleich enthalten, und gilt er für die gesamte Heizungsanlage?"

4.2 "Elektroarbeiten bauseits"

Die Elektroarbeiten sind aus dem Auftrag herausgenommen, ohne dass beschrieben ist, was genau bauseits zu leisten ist.

So fragen Sie nach

"Welche Elektroarbeiten sind bauseits zu erbringen, und übernehmen Sie die Anmeldung beim Netzbetreiber?"

keine Zeile für die Altanlage

Ausbau und Entsorgung des alten Kessels stehen nicht im Angebot.

So fragen Sie nach

"Sind Ausbau und Entsorgung der Altanlage enthalten, und in welcher Position?"

Keiner dieser vier Punkte ist ein Fehler. Alle vier sind Stellen, an denen sich das Angebot mit einer kurzen Rückfrage in ein prüfbares Dokument verwandelt.

Ihre Fragen an den Betrieb

Fünf Fragen, die bei fast jedem Heizungs- oder Wärmepumpen-Angebot weiterhelfen:

  1. Auf welcher Berechnungsgrundlage beruht die Auslegung, und ist diese Leistung ausgewiesen?
  2. Ist der hydraulische Abgleich als eigene Position enthalten, und gilt er für die gesamte Anlage?
  3. Ist eine Anpassung der Heizflächen vorgesehen, und worauf stützt sich diese Entscheidung?
  4. Welche Elektroarbeiten sind enthalten, wer meldet die Anlage beim Netzbetreiber an, und sind dessen Gebühren eingerechnet?
  5. Sind Ausbau und Entsorgung der Altanlage sowie Fundament, Durchbrüche und Wiederherstellung enthalten?

Einen auf Ihr Gewerk zugeschnittenen Katalog zum Ausdrucken erstellen Sie kostenlos mit dem Fragenkatalog für das Handwerker-Gespräch, Gewerk Heizung und Wärmepumpe.

Häufige Fragen

Welche Positionen gehören in ein Wärmepumpen-Angebot?

Fachlich zu einer Heizungsmaßnahme gehören Planung und Dimensionierung, Gerät mit Installation und Inbetriebnahme, Netzanschluss, Wärmeverteilung mit hydraulischem Abgleich, gegebenenfalls Anpassung der Heizflächen, Demontage und Entsorgung der Altanlage sowie Wiederherstellung und Einweisung. Welche davon in Ihrem Angebot stehen müssen, hängt vom vereinbarten Umfang ab. Die Liste oben nennt zu jeder Zeile entweder eine Fundstelle oder eine Frage.

Was ist ein hydraulischer Abgleich, und steht er im Angebot?

Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass jeder Heizkörper die Wassermenge bekommt, für die er ausgelegt ist. Der Bund nennt ihn ausdrücklich als eigene Leistung und macht ihn bei einer geförderten Heizungsoptimierung zur Voraussetzung, ausdrücklich für die gesamte Anlage und nicht nur für einen Teil (KfW-Infoblatt, Nummern 4.2.6 und 5.1). Ob er in Ihrem Angebot steht, sehen Sie in der Positionsliste; steht er nicht drin, ist das eine gute Frage.

Brauche ich Elektro- oder Fundamentarbeiten?

Das hängt von Gerät, Aufstellort und Ihrer vorhandenen Elektroinstallation ab, und es steht nicht in jedem Angebot. Der Bund nennt die notwendigen Netzanschlüsse als Teil der Maßnahme (KfW-Infoblatt, Nummer 4.1.3); für Fundament und Aufstellarbeiten gibt es keine frei zugängliche Fundstelle. Fragen Sie in beiden Fällen nach, wer die Arbeiten ausführt und ob sie im Angebot enthalten sind.

Gilt das auch für Gas- oder Ölheizungen?

Weitgehend ja. Gerät, Demontage und Entsorgung der Altanlage, Wärmeverteilung, hydraulischer Abgleich, Inbetriebnahme und Dokumentation sind Positionen, nach denen Sie bei jedem Heizungstausch fragen können. Die Besonderheiten der Wärmepumpe betreffen vor allem Aufstellung, Schallschutz und den elektrischen Anschluss.

Ist Ihr Check besser als der kostenlose Angebotsvergleich der Verbraucherzentrale?

Nein, er ist etwas anderes. Der Angebotsvergleich der Verbraucherzentrale-Energieberatung ist kostenfrei, umfasst bis zu drei Angebote und wird von einer Energieberaterin oder einem Energieberater fachlich ausgewertet, mit persönlichem Termin. Unser Check ist eine sofortige, schriftliche Dokumentenprüfung auf Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Rechenlogik, über alle Gewerke hinweg. Wenn Sie eine energetische Einschätzung brauchen, nehmen Sie das kostenlose Angebot.


Rechtsquellen zu dieser Seite: § 14 NAV (Inbetriebsetzung durch das Installationsunternehmen, pauschal berechnete Kosten des Netzbetreibers), § 19 Abs. 2 NAV (Mitteilungspflicht bei Erweiterungen, Änderungen und zusätzlichen Verbrauchsgeräten, soweit sich die vorzuhaltende Leistung erhöht oder Netzrückwirkungen zu erwarten sind), § 632 Abs. 3 BGB (Kostenanschlag im Zweifel nicht zu vergüten).

Quellen der Positionsliste: KfW-Infoblatt förderfähige Maßnahmen und Leistungen Sanieren, Nummern 4.1.3, 4.2.6, 4.2.7, 4.2.9, 5.1, 6.1.2 und 8, Version 10.1. Das Dokument beschreibt förderfähige Leistungen einer energetischen Maßnahme; einen Förderanspruch begründet diese Seite nicht, und eine Förderberatung leisten wir nicht. Externes Angebot: Kostenloser Wärmepumpen-Angebotsvergleich der Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Checkstelle vermittelt keine Handwerksbetriebe und erhält keine Provision von Betrieben. Sie zahlen den Check, sonst niemand.

Zuletzt geprüft am 06.09.2026. Changelog: Erstfassung.

Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine rechtliche oder technische Prüfung Ihres Einzelfalls. Dafür sind Bauherrenverbände, Verbraucherzentrale, Handwerkskammern und Anwälte zuständig; unser Check bereitet dieses Gespräch vor.

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