checkstelle

Lokale Vorschau · Inhalte dienen der Orientierung und sind noch nicht abschließend geprüft.

Haus im Bau

Ratgeber

Elektroinstallation: Angebot verstehen

Ein Elektro-Angebot ist schwer zu lesen, weil das meiste davon später in der Wand verschwindet. Die entscheidende Frage ist deshalb nicht, was eine Steckdose kostet, sondern ob im Angebot erkennbar ist, wie viele Dosen wo hinkommen, was mit dem Zählerschrank passiert, wer beim Netzbetreiber anmeldet und was am Ende dokumentiert übergeben wird.

Diese Seite geht Ihr Angebot durch und macht aus jeder Lücke eine Frage an Ihren Betrieb, keinen Vorwurf.

Welche Positionen gehören in ein Elektro-Angebot?

Woher diese Liste stammt

Entwurf, rechtliche Freigabe ausstehend

Wir haben diese Übersicht redaktionell zusammengestellt. Sie stützt sich auf öffentlich zugängliche Dokumente des Bundes zur Gebäudeförderung, die beschreiben, welche Leistungen fachlich zu einer solchen Maßnahme gehören, verlinkt jeweils direkt an der Position. Diese Dokumente regeln, was gefördert wird; sie schreiben nicht vor, was in einem Angebot stehen muss. Technische Regelwerke wie DIN-Normen oder die VOB/C sind kostenpflichtig und werden hier weder wiedergegeben noch ausgelegt. Positionen ohne verlinkte Fundstelle sind deshalb als Frage an Ihren Betrieb formuliert, nicht als Anforderung.

Für die Elektroinstallation gilt eine zusätzliche Einschränkung, die wir offenlegen: Anders als bei Bad, Dach, Fenster und Heizung gibt es für eine Elektro-Vollinstallation keine amtliche Leistungsaufstellung, an der sich eine Positionsliste festmachen ließe. Belegt sind hier nur zwei Dinge: die allgemeinen Nebenarbeiten, die der Bund zu einer geförderten Maßnahme zählt, und die Pflichten gegenüber dem Netzbetreiber, die in einer Rechtsverordnung stehen. Die Förderdokumente erfassen eine Elektro-Vollinstallation nicht; sie zeigen deshalb, dass eine Arbeit eine eigene Leistung ist, und nicht, dass sie in Ihrem Angebot stehen muss. Alle übrigen Zeilen sind reine Fragen. Die technischen Anforderungen selbst stehen in kostenpflichtigen Regelwerken und in den Technischen Anschlussbedingungen des örtlichen Netzbetreibers; wir geben sie nicht wieder.

Gehen Sie die Liste mit Ihrem Angebot in der Hand durch und kreuzen Sie je Zeile an: enthalten, nicht aufgeführt, unklar. Die Liste ist nach Vorhaben-Typen gegliedert, weil eine Teilerneuerung andere Zeilen braucht als eine Neuinstallation.

Die Spalte "Belegte Grundlage" sagt Ihnen, worauf eine Zeile beruht. Steht dort "keine", haben wir keine frei zugängliche Fundstelle gefunden, die diese Position verlangt. Die Zeile ist dann eine reine Frage an Ihren Betrieb und keine Anforderung, und eine verneinende Antwort ist kein Mangel. Bei den übrigen Zeilen steht die Fundstelle mit ihrer Reichweite in derselben Spalte.

Alle Vorhaben: Teilerneuerung, Komplettsanierung, Neuinstallation

PositionBelegte GrundlageIhre Frage an den Betriebenthaltennicht aufgeführtunklar
Unterverteilung mit Schutzeinrichtungenkeine"Welche Unterverteilung mit welchen Schutzeinrichtungen ist vorgesehen, und steht sie im Angebot?"
Leitungen und Dosen je Raum, mit Stückzahlkeine"Wie viele Auslässe sind je Raum kalkuliert?"
Schalter- und Steckdosenprogramm mit Fabrikat und Stückzahlkeine"Auf welches Fabrikat und welche Ausführung ist kalkuliert, und was ändert sich bei einer anderen Auswahl?"
Netzwerk-, Antennen- und Kommunikationsdosenkeine"Sind Datendosen enthalten, und wohin werden die Leitungen geführt?"
Beleuchtungsanschlüssekeine"Welche Anschlüsse sind je Raum vorgesehen, und ist die Leuchtenmontage enthalten?"
Rauchwarnmelderkeine; die Pflichten regeln die Bauordnungen der Länder unterschiedlich, wir geben sie hier nicht wieder"Sind Rauchwarnmelder Teil dieses Auftrags?"
Schlitze und Durchbrüche, einschließlich Verschluss und PutzwiederherstellungWiederherstellungsarbeiten einschließlich Wand- und Deckenbelägen sowie Malerarbeiten führt der Bund als eigenständige Leistung einer geförderten energetischen Baumaßnahme (KfW-Infoblatt förderfähige Maßnahmen, Nummer 8, Version 10.1). Ein reines Elektro-Vorhaben ist eine solche Maßnahme in der Regel nicht; die Fundstelle belegt die Leistung, nicht die Pflicht"Wer verschließt die Schlitze, und wird der Putz wiederhergestellt oder nur zugesetzt?"
Baustelleneinrichtung, Absperrung, StaubschutzBaustelleneinrichtung, Absperrung von Verkehrsflächen und Baustellensicherung zählt der Bund zu den Kosten einer geförderten Maßnahme (KfW-Infoblatt, Nummer 8)"Sind Baustelleneinrichtung und Staubschutz im Preis enthalten oder werden sie gesondert berechnet?"
Ausbau und Entsorgung von Altmaterial und AltanlagenDeinstallation, Ausbau und Entsorgung von Altanlagen sowie die Entsorgung von Bauteilen und Baustoffen zählt der Bund zu den Kosten einer geförderten Maßnahme (KfW-Infoblatt, Nummer 8)"Sind Ausbau und Entsorgung des Altmaterials enthalten, und wer entsorgt?"
Prüfung, Dokumentation und Übergabeprotokollkeine"Welche Unterlagen erhalte ich bei der Übergabe, und ist diese Leistung im Angebot ausgewiesen?"

Zusätzlich bei Komplettsanierung und Neuinstallation

PositionBelegte GrundlageIhre Frage an den Betriebenthaltennicht aufgeführtunklar
Zählerschrank und ZählerplatzAnforderungen an Zählerplätze legt der Netzbetreiber in seinen Technischen Anschlussbedingungen fest (§ 20 NAV); ihren Inhalt geben wir nicht wieder"Ist eine Anpassung oder Erneuerung des Zählerplatzes vorgesehen, und steht sie im Angebot?"
Anmeldung und Inbetriebsetzung beim NetzbetreiberDie Inbetriebsetzung ist von dem Unternehmen zu beauftragen, das die Arbeiten ausgeführt hat; der Netzbetreiber kann dafür Kostenerstattung verlangen und die Kosten pauschal berechnen (§ 14 NAV)"Sind diese Gebühren im Angebot enthalten oder kommen sie als Fremdkosten hinzu?"
Mitteilung von Erweiterungen und zusätzlichen VerbrauchsgerätenErweiterungen, Änderungen und zusätzliche Verbrauchsgeräte sind dem Netzbetreiber mitzuteilen; Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind vor Inbetriebnahme mitzuteilen und bedürfen oberhalb von 12 Kilovoltampere je Anlage der vorherigen Zustimmung (§ 19 NAV)"Wer übernimmt die Mitteilung, und ist der Aufwand im Angebot ausgewiesen?"
Potentialausgleich und Erdungkeine"Sind Arbeiten am Potentialausgleich vorgesehen, und stehen sie im Angebot?"

Diese Positionen fehlen in Angeboten besonders häufig

Eine fehlende Position ist kein Vorwurf. Sie ist eine Frage, und meistens geht es um Arbeiten, die zwischen den Gewerken liegen oder erst nach der eigentlichen Installation anfallen.

  • Verschluss der Schlitze und Wiederherstellung des Putzes. Wer schlitzt, macht die Wand auf. Ob der Elektrobetrieb sie wieder zumacht oder ob das der Maler oder Putzer übernimmt, ist eine Absprache, keine Selbstverständlichkeit. Wiederherstellungsarbeiten führt der Bund als eigenständige Leistung auf, allerdings nur, sofern sie im Zusammenhang mit einer geförderten energetischen Maßnahme stehen (KfW-Infoblatt, Nummer 8). Für ein reines Elektro-Vorhaben belegt die Fundstelle deshalb nur, dass diese Arbeit eine eigene Leistung ist, nicht, dass sie in Ihrem Angebot stehen muss. Fragen Sie, wer die Wand schließt und in welchem Zustand sie übergeben wird.
  • Anpassung des Zählerplatzes. Sie taucht oft erst auf, wenn die Arbeiten laufen. Welche Anforderungen gelten, legt der Netzbetreiber in seinen Technischen Anschlussbedingungen fest (§ 20 NAV). Fragen Sie vor der Beauftragung, ob der vorhandene Zählerplatz für Ihr Vorhaben verwendet werden kann und wer das geklärt hat.
  • Anmeldung und Inbetriebsetzung beim Netzbetreiber. Die Inbetriebsetzung ist beim Netzbetreiber anzufordern, und dieser darf dafür pauschal berechnete Kosten verlangen (§ 14 NAV). Fragen Sie, ob diese Kosten im Angebot enthalten sind oder gesondert auf Sie zukommen.
  • Prüfung und Dokumentation. Am Ende einer Installation stehen eine Prüfung und Unterlagen für Sie. Fragen Sie, welche Dokumente Sie erhalten und ob diese Leistung ausgewiesen ist.
  • Entsorgung von Altmaterial. Alte Leitungen, alte Verteilungen, Verpackungsmaterial: Der Bund führt die Entsorgung von Bauteilen und Baumaterial als eigenständige Leistung einer geförderten Maßnahme (KfW-Infoblatt, Nummer 8). Fragen Sie, ob sie enthalten ist.

Formulieren Sie jede Lücke als Frage. "Im Angebot nicht aufgeführt" ist eine Feststellung, die Sie belegen können; alles Weitere wäre eine Unterstellung, die Ihnen im Gespräch schadet.

Stückzahlen und Mengen: der häufigste Streitpunkt

"30 Steckdosen" ist keine prüfbare Menge. Sie sagt nicht, in welchem Raum sie sitzen, ob es Einzel- oder Mehrfachdosen sind, ob Leitungswege kurz oder lang sind und welches Fabrikat gemeint ist. Zwei Angebote mit derselben Stückzahl können deshalb zwei völlig verschiedene Vorhaben beschreiben.

Vergleichbar wird ein Elektro-Angebot durch drei Angaben:

  • Mengen je Raum. Eine Aufstellung, die je Raum die Auslässe nennt, macht das Angebot prüfbar und ist zugleich Ihre Planungsgrundlage. Sie merken beim Durchgehen selbst, wo Ihnen etwas fehlt.
  • Fabrikat und Ausführung. Schalterprogramme unterscheiden sich erheblich. Steht im Angebot kein Fabrikat, ist unklar, worauf kalkuliert wurde und was eine spätere Auswahl ändert.
  • Ausführungsart. Unterputz oder Aufputz, Neuverlegung oder Nutzung vorhandener Leerrohre, Massivwand oder Trockenbau: Das entscheidet über den Aufwand mehr als die Stückzahl.

Ein Beispiel, wie eine Menge prüfbar wird, mit Platzhaltern statt Beträgen, weil wir für Bauleistungen keine Preise nennen:

RaumSteckdosenSchalterBeleuchtungsauslässeDatendosen
Wohnenn1s1b1d1
Küchen2s2b2d2
Badn3s3b3d3
SummeΣnΣsΣbΣd

Wenn Ihr Angebot nur die Summenzeile enthält, bitten Sie um die Aufschlüsselung nach Räumen. Das ist eine übliche und in aller Regel unproblematische Bitte, und sie hilft beiden Seiten: Sie können prüfen, der Betrieb kann später belegen, was vereinbart war.

Stundenlohnarbeiten im Elektro-Angebot

Stundenlohnpositionen sind in der Elektroinstallation üblich, weil sich manches erst zeigt, wenn die Wand offen ist. Problematisch ist nicht die Position, sondern eine Position ohne Rahmen.

Drei Angaben machen aus einer offenen Aufwandsposition eine prüfbare:

  1. Ein definierter Leistungsinhalt. Wofür ist die Position vorgesehen? "Nebenarbeiten nach Aufwand" ist kein Inhalt.
  2. Eine Obergrenze. Ein Stundenkontingent oder ein Betrag, ab dem Rücksprache gehalten wird.
  3. Eine Nachweisregel. Stundenzettel, die den Arbeitsschritten zuzuordnen sind und die Sie einsehen können.

Einen Stundensatz nennen wir hier nicht, weder eine Spanne noch einen Richtwert. Die Zahlen, die dazu im Netz kursieren, stammen aus Foren und von Portalen ohne offengelegte Methodik, und die Verbandsangaben dazu sind lizenzrechtlich gebunden. Was Sie stattdessen prüfen können, ist, ob der im Angebot genannte Satz auch in der Rechnung steht und ob die abgerechneten Stunden nachgewiesen sind.

Wer darf an der Anlage arbeiten?

Diese Frage ist keine Bewertung eines Betriebs, sondern eine Formalie, die im Gesetz steht und die Sie leicht klären können.

Allgemein gilt

Entwurf, rechtliche Freigabe ausstehend

Arbeiten an der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung dürfen nach § 13 Abs. 2 NAV außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen ausgeführt werden; für Instandhaltungsarbeiten sieht die Norm eine Ausnahme vor, die den Bereich zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung jedoch nicht erfasst. Die Anlage hinter der Trennvorrichtung darf nur durch das Installationsunternehmen in Betrieb gesetzt werden; eine vom Netzbetreiber durchzuführende Inbetriebsetzung ist von diesem Unternehmen anzufordern, und der Netzbetreiber kann dafür pauschal berechnete Kosten verlangen (§ 14 NAV). Erweiterungen, Änderungen und zusätzliche Verbrauchsgeräte sind dem Netzbetreiber mitzuteilen (§ 19 NAV). Ob diese Vorgaben in Ihrem Fall eingehalten sind, prüft dieser Check nicht.

Daraus wird eine einzige, sachliche Frage an den Betrieb: In welches Installateurverzeichnis ist er eingetragen? Das ist keine Misstrauensfrage, sondern eine Angabe, die für die Anmeldung ohnehin gebraucht wird.

Zusätzliche technische Anforderungen kann der Netzbetreiber in Form von Technischen Anschlussbedingungen festlegen (§ 20 NAV). Diese Bedingungen sind je Netzgebiet unterschiedlich und nicht frei zugänglich; ihren Inhalt geben wir deshalb nicht wieder. Wenn Sie wissen möchten, was in Ihrem Netzgebiet gilt, ist Ihr Netzbetreiber die richtige Adresse.

Kommentiertes Beispiel-Angebot

Platzhalter Abbildung/Asset in Vorbereitung

ABBILDUNG AUSSTEHEND: synthetisches Elektro-Angebot, als Beispiel gekennzeichnet, ohne Beträge und ohne Einheitspreise. Markierte Stellen: (1) Sammelposition ohne Raumzuordnung, (2) Schalterprogramm ohne Fabrikat, (3) fehlende Position für Verschluss der Schlitze, (4) Stundenlohnarbeiten ohne Obergrenze, (5) Netzbetreiber-Gebühren nicht ausgewiesen. Asset aus der 26/20-Pipeline.

Das folgende Beispiel ist erfunden und dient nur der Veranschaulichung. Beträge enthält es bewusst nicht; es geht um die Struktur.

Stelle im BeispielangebotWas auffälltIhre Frage an den Betrieb
1.2 "Steckdosen inkl. Leitung, 30 Stück"Eine Sammelposition ohne Zuordnung zu Räumen und ohne Angabe der Ausführungsart."Können Sie die 30 Auslässe nach Räumen aufschlüsseln und angeben, ob unter oder auf Putz verlegt wird?"
1.5 "Schalterprogramm Standard"Kein Fabrikat, keine Ausführung. Unklar, worauf kalkuliert wurde."Auf welches Fabrikat und welche Ausführung ist kalkuliert, und was ändert sich bei einer anderen Auswahl?"
keine Zeile für den Verschluss der SchlitzeDie Wand wird geöffnet, das Schließen steht nicht im Angebot."Wer verschließt die Schlitze und stellt den Putz wieder her, und ist das in einer Position enthalten?"
4.1 "Nebenarbeiten nach Aufwand"Offene Aufwandsposition ohne Leistungsinhalt, ohne Obergrenze, ohne Nachweisregel."Für welche Arbeiten ist diese Position vorgesehen, gibt es eine Obergrenze, und wie werden die Stunden dokumentiert?"
keine Zeile für Anmeldung und InbetriebsetzungDer Netzbetreiber kann für die Inbetriebsetzung Kosten verlangen (§ 14 NAV)."Sind Anmeldung und Inbetriebsetzung beim Netzbetreiber enthalten, oder kommen diese Kosten gesondert auf mich zu?"

Keiner dieser fünf Punkte ist ein Fehler. Alle fünf sind Stellen, an denen sich das Angebot mit einer kurzen Rückfrage in ein prüfbares Dokument verwandelt.

Ihre Fragen an den Betrieb

Fünf Fragen, die bei fast jedem Elektro-Angebot weiterhelfen:

  1. Können Sie die Auslässe nach Räumen aufschlüsseln?
  2. Auf welches Fabrikat und welche Ausführungsart ist das Angebot kalkuliert?
  3. Ist eine Anpassung des Zählerplatzes vorgesehen, und wer klärt das mit dem Netzbetreiber?
  4. Sind Anmeldung und Inbetriebsetzung beim Netzbetreiber im Angebot enthalten?
  5. Welche Unterlagen erhalte ich bei der Übergabe?

Einen auf Ihr Gewerk und Ihre Situation zugeschnittenen Katalog zum Ausdrucken erstellen Sie kostenlos mit dem Fragenkatalog für das Handwerker-Gespräch, Gewerk Elektro.

Häufige Fragen

Elektroinstallation: Angebot und Kosten prüfen, wie?

Prüfbar sind Vollständigkeit, Mengen und Rechenwerk, nicht das Preisniveau: Einen frei verfügbaren, methodisch belastbaren Preis-Benchmark je Gewerk gibt es nicht, deshalb nennen wir keinen. Konkret heißt das: Positionsliste oben durchgehen, Auslässe nach Räumen aufschlüsseln lassen, Fabrikat und Ausführungsart klären und Stundenlohnpositionen mit Inhalt, Obergrenze und Nachweisregel versehen lassen. Danach ist Ihr Angebot vergleichbar.

Elektro-Angebot: wie vergleiche ich zwei Preise?

Erst den Leistungsumfang angleichen, dann die Summen nebeneinanderlegen. Zwei Angebote mit derselben Stückzahl können unterschiedliche Ausführungsarten, unterschiedliche Fabrikate und einen unterschiedlichen Umgang mit Schlitzen, Entsorgung und Netzbetreiber-Gebühren enthalten. Fehlt in einem Angebot eine Position, fragen Sie nach, ob sie enthalten, gesondert zu beauftragen oder in Ihrem Fall nicht nötig ist.

Was kostet eine neue Elektroinstallation?

Diese Frage beantworten wir nicht, und wir halten das für ehrlicher als eine geschätzte Zahl. Es gibt kein öffentliches, methodisch belastbares Preisniveau je Position; die frei kursierenden Werte stammen von Portalen und aus Foren ohne offengelegte Methodik. Was Sie stattdessen tun können, steht oben: Vollständigkeit prüfen, Mengen aufschlüsseln lassen, Angebote auf denselben Leistungsumfang bringen.

Muss der Elektrobetrieb die Anlage beim Netzbetreiber anmelden?

Die Anlage hinter der Trennvorrichtung darf nur durch das Installationsunternehmen in Betrieb gesetzt werden, und eine vom Netzbetreiber durchzuführende Inbetriebsetzung ist von diesem Unternehmen anzufordern (§ 14 NAV); Erweiterungen und zusätzliche Verbrauchsgeräte sind dem Netzbetreiber mitzuteilen (§ 19 NAV). Wie das in Ihrem Fall abläuft und wer welche Kosten trägt, klären Sie mit dem Betrieb; dieser Check prüft es nicht.

Warum steht in Ihrer Liste kein Stundensatz?

Weil wir keinen belegen können. Verbandsseitige Musterrechnungen sind lizenzrechtlich gebunden, die Zahlen von Vergleichsportalen legen ihre Methodik nicht offen, und Forenangaben sind Einzelfälle. Eine Zahl, die wir nicht belegen können, würde Ihnen im Gespräch mit dem Betrieb nicht helfen. Prüfbar ist dagegen, ob der im Angebot genannte Satz mit dem in der Rechnung übereinstimmt und ob die Stunden nachgewiesen sind.


Rechtsquellen zu dieser Seite: § 13 NAV (wer Arbeiten hinter der Hausanschlusssicherung ausführen darf), § 14 NAV (Inbetriebsetzung, pauschal berechnete Kosten des Netzbetreibers), § 19 NAV (Mitteilungspflichten bei Erweiterungen, zusätzlichen Verbrauchsgeräten und Ladeeinrichtungen), § 20 NAV (Technische Anschlussbedingungen des Netzbetreibers).

Quellen der Positionsliste: KfW-Infoblatt förderfähige Maßnahmen und Leistungen Sanieren, Nummer 8, Version 10.1 (07/2026) für die Nebenarbeiten einer Baumaßnahme. Nummer 8 gilt nach ihrem Einleitungssatz ausdrücklich nur "in Verbindung mit förderfähigen Maßnahmen", Wiederherstellungsarbeiten zusätzlich nur, "sofern diese im Zusammenhang mit den energetischen Maßnahmen stehen". Eine Elektro-Vollinstallation ist in aller Regel keine solche Maßnahme; die Fundstelle belegt deshalb, dass diese Arbeiten eigenständige Leistungen sind, und nicht, dass sie in einem Elektro-Angebot stehen müssen. Für die Elektro-Vollinstallation selbst existiert keine solche amtliche Aufstellung; die übrigen Zeilen sind deshalb als Fragen formuliert. Die maßgeblichen technischen Regelwerke und die Technischen Anschlussbedingungen der Netzbetreiber sind kostenpflichtig beziehungsweise netzgebietsspezifisch und werden hier nicht wiedergegeben.

Checkstelle vermittelt keine Handwerksbetriebe und erhält keine Provision von Betrieben. Sie zahlen den Check, sonst niemand.

Zuletzt geprüft am 06.09.2026. Changelog: Erstfassung. Redaktionell geprüft durch 13 am 06.09.2026 (P5-13b): Positionstabellen in Grundlage und Frage getrennt, Reichweite der KfW-Fundstelle Nummer 8 an jeder Stelle offengelegt, § 13 NAV und § 19 NAV am Normtext nachgeschärft.

Einordnung dieser Seite

Entwurf, rechtliche Freigabe ausstehend

Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine rechtliche oder technische Prüfung Ihres Einzelfalls. Dafür sind Bauherrenverbände, Verbraucherzentrale, Handwerkskammern und Anwälte zuständig; unser Check bereitet dieses Gespräch vor.

Verwandte Themen: Fragenkatalog für das Handwerker-Gespräch | Angebot Badsanierung verstehen | Handwerkerangebot zu teuer? | Kostenvoranschlag überschritten: die Regeln | Bauangebot-Check