checkstelle

Lokale Vorschau · Inhalte dienen der Orientierung und sind noch nicht abschließend geprüft.

Haus im Bau

Ratgeber

Fenster-Angebot verstehen: welche Angaben es vergleichbar machen

Fenster sind das Gewerk, in dem Angebote am häufigsten vergleichbar aussehen und es nicht sind. Zwei Angebote nennen dieselbe Anzahl Elemente und dieselbe Öffnungsart, unterscheiden sich aber im Profilsystem, im Verglasungsaufbau, in der Montageart und darin, wer die alten Fenster entsorgt und den Anschluss verputzt.

Diese Seite listet die Angaben auf, die ein Fensterangebot vergleichbar machen, und macht aus jeder Lücke eine Frage an Ihren Betrieb, keinen Vorwurf.

Diese Angaben machen ein Fensterangebot vergleichbar

Woher diese Liste stammt

Entwurf, rechtliche Freigabe ausstehend

Wir haben diese Übersicht redaktionell zusammengestellt. Sie stützt sich auf ein öffentlich zugängliches Förderdokument des Bundes, das beschreibt, welche Leistungen fachlich zu einer solchen Maßnahme gehören: das KfW-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude, an der jeweiligen Position verlinkt. Es stammt aus dem Förderkontext der energetischen Sanierung und gilt dort ausdrücklich nur in Verbindung mit förderfähigen Maßnahmen; es beschreibt deshalb nicht jeden Fenstertausch, sondern belegt, dass eine Leistung fachlich zu einer Fenstermaßnahme gehören kann. Diese Dokumente regeln, was gefördert wird; sie schreiben nicht vor, was in einem Angebot stehen muss. Technische Regelwerke wie DIN-Normen oder die VOB/C sind kostenpflichtig und werden hier weder wiedergegeben noch ausgelegt. Positionen ohne verlinkte Fundstelle sind deshalb als Frage an Ihren Betrieb formuliert, nicht als Anforderung.

Block 1: das Produkt

AngabeGrundlageim Angebot enthaltennicht aufgeführtunklar
Anzahl und Maße je Elementkeine frei zugängliche Fundstelle, deshalb als Frage: Fragen Sie nach, ob jedes Element einzeln mit Maß und Position im Haus aufgeführt ist.
Öffnungsart je Element: fest, Dreh, Dreh-Kipp, Schiebekeine Fundstelle zur Angebotspflicht, deshalb als Frage: Fragen Sie nach, welche Öffnungsart je Element vorgesehen ist.
Profilsystem und Rahmenmaterialkeine Fundstelle zur Angebotspflicht, deshalb als Frage: Fragen Sie nach, welches Profilsystem und welches Material der Kalkulation zugrunde liegen.
Verglasungsaufbau und NeuverglasungDer Bund führt Austausch und Ertüchtigung von Fenstern einschließlich Neuverglasung als Leistungen einer Fenstermaßnahme auf (KfW-Infoblatt förderfähige Maßnahmen, Nummer 2.4, Version 10.1)
Angegebener Wärmedurchgangskoeffizient je ElementDas Gesetz nennt für den Fall einer Änderung an bestehenden Gebäuden Höchstwerte für Fenster, Dachflächenfenster, Verglasungen und Außentüren (§ 36 GModG in Verbindung mit Anlage 7). Prüfbar ist hier nur, ob der Wert im Angebot steht.
Beschläge und Sicherheitsausstattungkeine Fundstelle zur Angebotspflicht, deshalb als Frage: Fragen Sie nach, welche Beschlagsgruppe und welche Sicherheitsausstattung vorgesehen sind.
Farbe und Oberfläche innen und außenkeine Fundstelle zur Angebotspflicht, deshalb als Frage: Fragen Sie nach, ob die Oberfläche innen und außen getrennt angegeben ist.
Rollläden, Raffstore, InsektenschutzFür Rollladenkästen führt der Bund Dämmung und Ertüchtigung als Teil einer Fenstermaßnahme auf (KfW-Infoblatt, Nummer 2.4). Ob Behänge selbst mitgeliefert werden, ist eine Frage: Fragen Sie nach, ob Rollläden oder Raffstore im Lieferumfang sind.

Block 2: die Leistung

AngabeGrundlageim Angebot enthaltennicht aufgeführtunklar
Aufmaß vor Fertigungkeine frei zugängliche Fundstelle, deshalb als Frage: Fragen Sie nach, ob vor der Fertigung ein Aufmaß vor Ort erfolgt und ob es im Preis enthalten ist.
Demontage der alten Elementekeine Fundstelle zur Angebotspflicht, deshalb als Frage: Fragen Sie nach, ob der Ausbau der alten Fenster enthalten ist.
Entsorgung der Altverglasung und der AltelementeDer Bund nennt die Entsorgung der Altverglasung ausdrücklich (KfW-Infoblatt, Nummer 2.4) und führt Entsorgung von Bauteilen und Baumaterial im Rahmen einer geförderten energetischen Maßnahme als eigenständige Leistung auf (Nummer 8)
Montageart und Befestigungkeine Fundstelle zur Angebotspflicht, deshalb als Frage: Fragen Sie nach, wie die Elemente befestigt werden und ob die Montage im Preis enthalten ist.
Abdichtung der Anschlussfuge innen und außenDer Bund führt die Abdichtung der Fugen sowie die Verbesserung von Fugendichtheit und Schlagregendichtheit als Leistungen einer Fenstermaßnahme auf (KfW-Infoblatt, Nummer 2.4)
Innen- und AußenfensterbänkeDer Bund nennt Einbau oder Erneuerung der Fensterbänke (KfW-Infoblatt, Nummer 2.4)
Putz- und Malerarbeiten am AnschlussDer Bund nennt notwendige Putz- und Malerarbeiten im Fensterbereich, gegebenenfalls anteilig (KfW-Infoblatt, Nummer 2.4)
Dämmung von Heizkörpernischen und Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktionim Kontext einer geförderten Fenstermaßnahme belegt: KfW-Infoblatt, Nummer 2.4
Elektroarbeiten für elektrisch betriebene ElementeDer Bund nennt notwendige Elektroarbeiten für elektrisch betriebene Fenster (KfW-Infoblatt, Nummer 2.4)
Herstellung von Gang- und Schließbarkeit, Rahmenüberarbeitungim Kontext einer geförderten Fenstermaßnahme belegt: KfW-Infoblatt, Nummer 2.4
Gerüst und Baustelleneinrichtung, wenn nötigDer Bund zählt Rüstarbeiten und Baustelleneinrichtung zu den Leistungen einer geförderten energetischen Baumaßnahme (KfW-Infoblatt, Nummer 8)
Lieferung, Transport und Zwischenlagerungkeine Fundstelle zur Angebotspflicht, deshalb als Frage: Fragen Sie nach, ob Lieferung und Transport in der Position enthalten sind.
Endreinigungkeine Fundstelle zur Angebotspflicht, deshalb als Frage: Fragen Sie nach, in welchem Zustand die Räume übergeben werden.

Ein Hinweis, den das Gesetz in bestimmten Fällen im Angebot verlangt

Bei Fenstern gibt es eine Angebotsanforderung, die sich anders als fast alles andere in dieser Themenwelt direkt aus dem Gesetz ergibt. Sie gilt allerdings nicht für jeden Fenstertausch, sondern nur in einer eng umrissenen Konstellation.

Allgemein gilt

Entwurf, rechtliche Freigabe ausstehend

Für Änderungen an bestehenden Gebäuden regelt § 36 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) energetische Anforderungen. Die Vorschrift enthält in den Sätzen 3 und 4 zusätzlich eine Beratungs- und eine Hinweisregel, und beide sind an mehrere Voraussetzungen geknüpft: Es muss sich um ein Wohngebäude mit höchstens zwei Wohnungen handeln, die Eigentümerin oder der Eigentümer muss eine Änderung im Sinne der Sätze 1 und 2 vornehmen, und für das gesamte Gebäude müssen Berechnungen nach § 38 GModG durchgeführt werden – das ist der Weg, auf dem die Anforderungen nicht bauteilweise, sondern über eine Gesamtbewertung des Gebäudes nachgewiesen werden. Nur dann ist vor Beauftragung der Planungsleistungen ein informatorisches Beratungsgespräch mit einer nach § 88 GModG zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Person zu führen, und auch das nur, wenn ein solches Gespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird. Wer solche Arbeiten geschäftsmäßig durchführen will, hat nach Satz 4 bei Abgabe eines Angebots schriftlich auf die Pflicht zur Führung eines Beratungsgesprächs hinzuweisen. Ob das auf Ihren Fall zutrifft, prüft dieser Check nicht.

Praktisch heißt das für Sie: Klären Sie zuerst, ob Ihr Vorhaben überhaupt in diese Konstellation fällt – Ein- oder Zweifamilienhaus und ein Nachweis über eine Gesamtbewertung des Gebäudes statt über die einzelnen Bauteile. Wenn ja, ist die Frage nach dem schriftlichen Hinweis eine sachliche Rückfrage: "Fällt mein Vorhaben unter § 36 Satz 3 GModG, und wenn ja: Können Sie den schriftlichen Hinweis auf das Beratungsgespräch ergänzen?" Fehlt der Hinweis, ist das kein Vorwurf und sagt nichts über die Qualität des Betriebs. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, prüft dieser Check nicht; das ist eine Frage an den Betrieb oder an eine Energieberatung.

Zu den energetischen Höchstwerten selbst nennt das Gesetz konkrete Zahlen:

Allgemein gilt

Entwurf, rechtliche Freigabe ausstehend

Anlage 7 zum GModG nennt als Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten bei Änderungen an bestehenden Wohngebäuden unter anderem 1,3 W/(m²·K) für Fenster und Fenstertüren, 1,4 W/(m²·K) für Dachflächenfenster, 1,1 W/(m²·K) für die Verglasung allein und 1,8 W/(m²·K) für Außentüren. Ausgenommen sind nach § 36 GModG Änderungen von Außenbauteilen, die nicht mehr als 10 Prozent der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe des Gebäudes betreffen. Welche Anforderung für Ihr Gebäude und Ihr Vorhaben gilt, hängt von Gebäudeart, Umfang und Ausnahmetatbeständen ab. Ob das auf Ihren Fall zutrifft, prüft dieser Check nicht.

Wir bewerten keinen Wert und sagen Ihnen nicht, ob eine Ausführung für Ihr Haus die richtige ist. Das ist eine technische Beratung, und dafür sind Energieberaterinnen und Energieberater da. Was Sie mit dieser Information tun können: prüfen, ob die Kennwerte im Angebot überhaupt genannt sind, und in zwei Angeboten vergleichen, ob dieselben Werte zugrunde liegen.

Diese Positionen fehlen häufig

Vier Punkte erklären die meisten Unterschiede zwischen zwei Fensterangeboten:

  • Montage getrennt vom Produktpreis. Manche Angebote nennen nur Elemente und Lieferung, die Montage steht in einer eigenen Zeile oder gar nicht. Frage: "Ist die Montage in der Angebotssumme enthalten?"
  • Entsorgung. Alte Elemente und Altverglasung müssen abtransportiert werden. Der Bund führt die Entsorgung der Altverglasung ausdrücklich als Teil einer Fenstermaßnahme auf (KfW-Infoblatt, Nummer 2.4). Eine belastbare öffentliche Preisspanne dafür gibt es nicht, deshalb nennen wir keine.
  • Anschlussarbeiten. Nach dem Einbau ist die Laibung offen. Putz- und Malerarbeiten im Fensterbereich nennt der Bund ausdrücklich (KfW-Infoblatt, Nummer 2.4). Fehlen sie im Angebot, ist offen, wer sie ausführt.
  • Fensterbänke. Innen, außen oder beides. Auch sie nennt der Bund als eigenständige Leistung (KfW-Infoblatt, Nummer 2.4).

Ist der Preis zu hoch?

Das ist die Frage, mit der die meisten Leser auf diese Seite kommen, und wir beantworten sie nicht, weil sie sich seriös nicht beantworten lässt. Einen frei verfügbaren, methodisch belastbaren Preis-Benchmark für Fenster gibt es nicht. Die Kennwerte, die es gibt, sind lizenzpflichtig; die Zahlen auf Vergleichsportalen legen ihre Methodik nicht offen. Wer Ihnen eine Zahl für Ihre Fenster nennt, schätzt, und Sie können nicht prüfen, worauf.

Was Sie stattdessen tun können, in dieser Reihenfolge:

  1. Vergleichbarkeit herstellen. Beide Angebote mit den Listen oben durchgehen und je Zeile notieren, was fehlt. Solange die Zeilen sich unterscheiden, vergleichen Sie zwei verschiedene Vorhaben.
  2. Elemente einzeln gegenüberstellen. Anzahl, Maße, Öffnungsart, Profilsystem, Verglasungsaufbau, Kennwert. Ein Unterschied in einer dieser Zeilen erklärt oft schon die ganze Differenz.
  3. Mengen und Rechnung prüfen. Menge mal Einheitspreis gegen die Positionssumme, alle Positionen gegen die Nettosumme.

Danach ist Ihr Angebot nicht "günstig" oder "teuer", aber es ist verstanden, und Sie können mit beiden Betrieben über Konkretes sprechen. Warum wir grundsätzlich keine Preise nennen, steht im Ratgeber Handwerkerangebot zu teuer?.

Kommentiertes Beispiel-Angebot

Platzhalter Abbildung/Asset in Vorbereitung

ABBILDUNG AUSSTEHEND: synthetisches Fenster-Angebot, als Beispiel gekennzeichnet, ohne Beträge und ohne Einheitspreise. Markierte Stellen: (1) Elementliste ohne Kennwertangabe, (2) Montage als eigene Zeile ohne Beschreibung der Befestigung, (3) fehlende Zeile für Anschlussarbeiten, (4) Fensterbänke nur innen. Asset aus der 26/20-Pipeline.

Das folgende Beispiel ist erfunden und dient nur der Veranschaulichung. Beträge enthält es bewusst nicht; es geht um die Struktur, nicht um Preise.

Stelle im BeispielangebotWas auffälltIhre Frage an den Betrieb
1.1 bis 1.6 ElementlisteDie Elemente sind mit Maß und Öffnungsart aufgeführt, ein Wärmedurchgangskoeffizient ist nicht genannt. Damit fehlt eine Angabe, ohne die zwei Angebote nicht vergleichbar sind."Können Sie je Element den Wärmedurchgangskoeffizienten und den Verglasungsaufbau angeben?"
2.0 "Montage"Eine Zeile ohne Angabe zur Befestigungsart und ohne Abdichtung der Anschlussfuge."Wie werden die Elemente befestigt, und ist die Abdichtung der Anschlussfuge innen und außen enthalten?"
keine Zeile für Putz- und MalerarbeitenNach dem Einbau bleibt die Laibung offen; im Angebot steht dazu nichts."Sind die Anschlussarbeiten an Putz und Anstrich enthalten, und wenn nein, wer führt sie aus?"
3.1 "Fensterbänke innen"Nur die Innenfensterbänke sind aufgeführt. Ob außen etwas erneuert wird, bleibt offen."Sind Außenfensterbänke Teil des Auftrags oder bleiben die vorhandenen?"

Keiner dieser vier Punkte ist ein Fehler. Alle vier sind Stellen, an denen sich das Angebot mit einer kurzen Rückfrage in ein prüfbares Dokument verwandelt.

Ihre Fragen an den Betrieb

Fünf Fragen, die bei fast jedem Fensterangebot weiterhelfen:

  1. Ist je Element der Wärmedurchgangskoeffizient angegeben, und auf welchen Verglasungsaufbau bezieht er sich?
  2. Sind Demontage und Entsorgung der alten Elemente enthalten?
  3. Ist die Montage in der Angebotssumme enthalten, und wie werden die Elemente befestigt?
  4. Sind Abdichtung der Anschlussfuge, Fensterbänke sowie Putz- und Malerarbeiten am Anschluss enthalten?
  5. Falls Ihr Vorhaben unter § 36 Satz 3 GModG fällt (Wohngebäude mit höchstens zwei Wohnungen und Nachweis über eine Berechnung für das gesamte Gebäude): Enthält das Angebot den schriftlichen Hinweis auf das Beratungsgespräch?

Einen auf Ihr Gewerk zugeschnittenen Katalog zum Ausdrucken erstellen Sie kostenlos mit dem Fragenkatalog für das Handwerker-Gespräch, Gewerk Fenster und Türen.

Häufige Fragen

Fensterbau-Angebot: Ist der Preis zu hoch?

Diese Frage lässt sich ohne belastbaren Vergleichsmaßstab nicht beantworten, und einen solchen Maßstab gibt es öffentlich nicht. Prüfbar ist dagegen, ob beide Angebote dasselbe Produkt und denselben Leistungsumfang beschreiben. In den meisten Fällen, die in Foren geschildert werden, liegt der Unterschied genau dort und nicht im Stundensatz.

Welche technischen Angaben muss ein Fensterangebot enthalten?

Vergleichbar wird ein Angebot, wenn je Element Maß, Öffnungsart, Profilsystem, Rahmenmaterial, Verglasungsaufbau, Kennwert, Beschläge und Oberfläche erkennbar sind. Für Änderungen an bestehenden Gebäuden nennt Anlage 7 zum GModG Höchstwerte für Wärmedurchgangskoeffizienten; welche davon für Ihr Vorhaben gelten, hängt vom Einzelfall ab und prüft dieser Check nicht.

Ist die Montage enthalten?

Beide Varianten kommen vor, und aus der Angebotssumme allein lässt sich das nicht ablesen. Achten Sie darauf, dass zur Montage auch die Abdichtung der Anschlussfuge innen und außen gehört; diese Leistung führt der Bund ausdrücklich als Teil einer Fenstermaßnahme auf (KfW-Infoblatt, Nummer 2.4). Fehlt sie im Angebot, fragen Sie nach.

Wer entsorgt die alten Fenster?

Das ergibt sich aus dem Angebot. Der Bund nennt die Entsorgung der Altverglasung ausdrücklich und führt Entsorgung von Bauteilen und Baumaterial im Rahmen einer geförderten energetischen Maßnahme als eigenständige Leistung auf (KfW-Infoblatt, Nummern 2.4 und 8). Steht dazu nichts im Angebot, ist offen, ob die Entsorgung eingerechnet wurde.

Sagen Sie mir, welches Fenster das bessere ist?

Nein. Wir bewerten keine Hersteller, keine Profilsysteme und keine Kennwerte, und wir beraten nicht energetisch. Was wir prüfen, ist das Dokument: Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Rechenlogik. Für die technische Auswahl sind Energieberatung, Architektinnen und Architekten sowie die Verbraucherzentrale die richtigen Stellen.


Rechtsquellen zu dieser Seite: § 36 GModG (Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung; Satz 3 Beratungsgespräch, Satz 4 Hinweispflicht bei Angebotsabgabe – jeweils nur unter den dort genannten Voraussetzungen), § 38 GModG (Berechnung für das gesamte Gebäude als Alternative zur Bauteilanforderung), § 88 GModG (Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen), Anlage 7 zum GModG (Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten), Gebäudemodernisierungsgesetz im Volltext (geltende Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2026), § 632 Abs. 3 BGB (Kostenanschlag im Zweifel nicht zu vergüten).

Quellen der Positionsliste: KfW-Infoblatt förderfähige Maßnahmen und Leistungen Sanieren, Nummern 2.4 und 8, Version 10.1. Das Dokument beschreibt förderfähige Leistungen; einen Förderanspruch begründet diese Seite nicht.

Checkstelle vermittelt keine Handwerksbetriebe und erhält keine Provision von Betrieben. Sie zahlen den Check, sonst niemand.

Zuletzt geprüft am 06.09.2026. Changelog: Erstfassung; die Aussagen zu § 36 GModG wurden im redaktionellen Gate gegen den Volltext präzisiert (Voraussetzungen der Sätze 3 und 4, Bagatellgrenze). Rechtsgrundlage ist das seit dem 29.07.2026 geltende Gebäudemodernisierungsgesetz; das frühere Gebäudeenergiegesetz wird auf dieser Seite nicht mehr zitiert.

Einordnung dieser Seite

Entwurf, rechtliche Freigabe ausstehend

Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine rechtliche oder technische Prüfung Ihres Einzelfalls. Dafür sind Bauherrenverbände, Verbraucherzentrale, Handwerkskammern und Anwälte zuständig; unser Check bereitet dieses Gespräch vor.

Verwandte Themen: Fragenkatalog für das Handwerker-Gespräch | Dachdecker-Angebot verstehen | Handwerkerangebot zu teuer? | Bauangebot-Check