checkstelle

Lokale Vorschau · Inhalte dienen der Orientierung und sind noch nicht abschließend geprüft.

Haus im Bau

Ratgeber

Dachdecker-Angebot verstehen: was drinsteht und was fehlt

Zwei Angebote für dasselbe Dach können sich stark unterscheiden, ohne dass eines davon falsch wäre. Der häufigste Grund ist nicht der Preis je Quadratmeter, sondern der Zuschnitt: Das eine Angebot enthält das Gerüst, das andere nicht. Das eine rechnet die Entsorgung ein, das andere nennt sie gar nicht.

Diese Seite geht Ihr Dach-Angebot Position für Position durch, zeigt, welche Leistungen fachlich zu einer Dachmaßnahme gehören, und macht aus jeder Lücke eine Frage an Ihren Betrieb, keinen Vorwurf.

Die Positionen eines Dach-Angebots

Woher diese Liste stammt

Entwurf, rechtliche Freigabe ausstehend

Wir haben diese Übersicht redaktionell zusammengestellt. Sie stützt sich auf ein öffentlich zugängliches Förderdokument des Bundes, das beschreibt, welche Leistungen fachlich zu einer solchen Maßnahme gehören: das KfW-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude, an der jeweiligen Position verlinkt. Es stammt aus dem Förderkontext der energetischen Sanierung und gilt dort ausdrücklich nur in Verbindung mit förderfähigen Maßnahmen; es beschreibt deshalb nicht jedes Dach, sondern belegt, dass eine Leistung fachlich zu einer Dachmaßnahme gehören kann. Diese Dokumente regeln, was gefördert wird; sie schreiben nicht vor, was in einem Angebot stehen muss. Technische Regelwerke wie DIN-Normen oder die VOB/C sind kostenpflichtig und werden hier weder wiedergegeben noch ausgelegt. Positionen ohne verlinkte Fundstelle sind deshalb als Frage an Ihren Betrieb formuliert, nicht als Anforderung.

Die Liste folgt dem Bauablauf. Nehmen Sie Ihr Angebot daneben und notieren Sie je Zeile: enthalten, nicht aufgeführt, unklar.

PositionGrundlageim Angebot enthaltennicht aufgeführtunklar
Baustelleneinrichtung, Absperrung von Verkehrsflächen, BaustellensicherungDer Bund führt Baustelleneinrichtung, Absperrung und Baustellensicherung als eigenständige, gesondert zu berücksichtigende Leistungen einer geförderten energetischen Baumaßnahme (KfW-Infoblatt förderfähige Maßnahmen, Nummer 8, Version 10.1)
Rüstarbeiten: Gerüst, Schutzbahnen, Fußgängerschutztunnel, BauaufzügeDer Bund zählt Rüstarbeiten wie Gerüst, Schutzbahnen und Bauaufzüge ausdrücklich zu den Leistungen einer geförderten energetischen Baumaßnahme (KfW-Infoblatt, Nummer 8)
Ausbau und Entsorgung der alten EindeckungDer Bund führt die Entsorgung von Bauteilen, Bauteilschichten, Baustoffen und Baumaterial einschließlich Schadstoffen und Sonderabfällen als eigenständige Leistung einer geförderten energetischen Baumaßnahme auf; „Deinstallation, Ausbau und Entsorgung" nennt dieselbe Fundstelle ausdrücklich nur für Altanlagen, nicht für Bauteile. Für den Ausbau der alten Eindeckung gilt deshalb: Fragen Sie nach, ob das Abdecken als eigene Position ausgewiesen ist. Belegt ist nur die Entsorgungsseite (13/P5-13c) (KfW-Infoblatt, Nummer 8)
Baustoffuntersuchung und bautechnische Voruntersuchungim Kontext einer geförderten energetischen Maßnahme belegt: KfW-Infoblatt, Nummer 8
Wiederherstellungsarbeiten an angrenzenden Bauteilen und Belägenim Kontext einer geförderten energetischen Maßnahme belegt, und dort nur, sofern die Arbeiten mit der energetischen Maßnahme zusammenhängen: KfW-Infoblatt, Nummer 8
Objekt- und Fachplanung, Gutachten als eigene PositionDer Bund nennt Objekt- und Fachplanung sowie Gutachten als eigenständig auszuweisende Baunebenkosten einer geförderten Maßnahme (KfW-Infoblatt, Nummer 8)
Standzeit des Gerüsts und Regelung für Verlängerungkeine frei zugängliche Fundstelle, deshalb als Frage: Fragen Sie nach, für wie viele Wochen die Gerüststandzeit kalkuliert ist und was eine Verlängerung kostet.
Prüfung und Ausbesserung der Unterkonstruktionkeine Fundstelle zur Angebotspflicht, deshalb als Frage: Fragen Sie nach, ob die Prüfung des Dachstuhls enthalten ist und wie abgerechnet wird, wenn Schäden erst nach dem Abdecken sichtbar werden.
Lattung und Konterlattungkeine Fundstelle zur Angebotspflicht, deshalb als Frage: Fragen Sie nach, ob Lattung und Konterlattung erneuert oder wiederverwendet werden.
Unterspannbahn oder Unterdeckbahnkeine Fundstelle zur Angebotspflicht, deshalb als Frage: Fragen Sie nach, welche Bahn vorgesehen ist und ob sie in der Position enthalten ist.
Eindeckung mit Fabrikat, Modell und Mengekeine Fundstelle zur Angebotspflicht, deshalb als Frage: Fragen Sie nach, welches Fabrikat und welche Stückzahl der Kalkulation zugrunde liegen.
Dämmung und Dampfbremsekeine Fundstelle zur Angebotspflicht in diesem Dokument, deshalb als Frage: Fragen Sie nach, ob eine Dämmmaßnahme Teil des Auftrags ist und in welcher Position sie steht.
Anschlüsse und Durchdringungen: Kamin, Gauben, Dachfenster, Lüfterkeine Fundstelle zur Angebotspflicht, deshalb als Frage: Fragen Sie nach, welche Anschlüsse und Durchdringungen einzeln erfasst sind.
Dachrinnen, Fallrohre und Anschluss an die Entwässerungkeine Fundstelle zur Angebotspflicht, deshalb als Frage: Fragen Sie nach, ob die Entwässerung erneuert, wiederverwendet oder gar nicht berührt wird.
Blitzschutz und Wiederanschluss vorhandener Anlagenkeine Fundstelle zur Angebotspflicht, deshalb als Frage: Fragen Sie nach, wer eine vorhandene Blitzschutzanlage demontiert und wieder anschließt.
Endreinigung und Abtransportkeine Fundstelle zur Angebotspflicht, deshalb als Frage: Fragen Sie nach, ob Endreinigung und Abtransport enthalten sind oder gesondert berechnet werden.

Gerüst, Entsorgung, Standzeit: die drei häufigsten Lücken

Beim Dach entscheidet die Frage "Gerüst enthalten oder nicht?" häufig darüber, ob zwei Angebote überhaupt vergleichbar sind. Die Position ist groß genug, um eine Summe spürbar zu verändern, und sie steht nicht in jedem Angebot.

  • Gerüst. Der Bund zählt Rüstarbeiten ausdrücklich zu den Leistungen einer geförderten energetischen Baumaßnahme (KfW-Infoblatt, Nummer 8). Das heißt nicht, dass jedes Angebot es enthalten muss; ein Betrieb kann es bewusst herausnehmen, weil Sie es selbst beauftragen. Prüfbar ist nur, ob es drinsteht. Wenn nicht, ist die Frage: "Ist das Gerüst in Ihrem Angebot enthalten, oder soll ich es separat beauftragen?"
  • Die Standzeit. Das Gerüst steht nicht unbegrenzt. Die kalkulierte Standzeit ist eine eigene Angabe, und sie fehlt häufiger als das Gerüst selbst. Verzögert sich das Vorhaben, entsteht daraus eine Nachforderung, mit der niemand gerechnet hat. Frage: "Für welchen Zeitraum ist die Standzeit kalkuliert, und wie wird eine Verlängerung abgerechnet?"
  • Entsorgung. Alte Eindeckung, Lattung und gegebenenfalls Dämmstoff müssen abtransportiert und entsorgt werden, teilweise getrennt nach Materialart. Der Bund führt Entsorgung einschließlich Schadstoffen und Sonderabfällen ausdrücklich als eigenständige Leistung einer geförderten energetischen Baumaßnahme (KfW-Infoblatt, Nummer 8). Eine belastbare öffentliche Preisspanne dafür gibt es nicht, deshalb nennen wir keine. Frage: "Ist die Entsorgung enthalten, und sind Sonderabfälle darin eingeschlossen?"

Hinweis

Entwurf, rechtliche Freigabe ausstehend

Ob eine Leistung als Nebenleistung gilt, richtet sich bei vereinbarter VOB nach deren Teil C. Dieser Teil ist eine kostenpflichtige Norm; wir geben ihn hier weder wieder noch legen wir ihn aus. Fragen Sie den Betrieb, ob die VOB/B vereinbart werden soll und welche Leistungen er als Nebenleistungen versteht.

Zwei Dach-Angebote vergleichbar machen

Bevor Sie zwei Summen nebeneinanderlegen, bringen Sie beide Angebote auf denselben Stand. Vier Schritte genügen.

  1. Gleicher Leistungsumfang. Gehen Sie beide Angebote mit der Liste oben durch und markieren Sie, was jeweils fehlt. Erst wenn beide Listen gleich aussehen, vergleichen Sie dasselbe Vorhaben.
  2. Gleiche Mengenbasis. Prüfen Sie, ob beide von derselben Dachfläche ausgehen und ob die Fläche aus einem Aufmaß oder aus einer Schätzung stammt. Unterschiedliche Flächen erklären Preisunterschiede vollständig, ohne dass ein Betrieb teurer wäre.
  3. Gerüstfrage klären. Enthalten, nicht enthalten oder als Eventualposition ausgewiesen. Und mit welcher Standzeit.
  4. Entsorgung klären. Enthalten, nach Aufwand oder gar nicht erfasst.

Danach ist eines der beiden Angebote immer noch nicht "günstig" und das andere nicht "teuer". Aber Sie wissen, worüber Sie mit beiden Betrieben sprechen.

Zum Preisniveau selbst sagen wir bewusst nichts. Einen frei verfügbaren, methodisch belastbaren Preis-Benchmark je Gewerk gibt es nicht; die Kennwerte, die es gibt, sind lizenzpflichtig, und die frei kursierenden Zahlen stammen von Portalen ohne offengelegte Methodik. Belegbar ist nur die Richtung, in die sich die Preise bewegt haben: Dachdeckungsarbeiten haben sich binnen eines Jahres um 7,3 Prozent verteuert (Statistisches Bundesamt, Baupreisindex, Berichtsmonat Mai 2026). Das ist eine Veränderungsrate, kein Preisniveau; ein Euro-Betrag für Ihr Dach lässt sich daraus nicht ableiten.

Kommentiertes Beispiel-Angebot

Platzhalter Abbildung/Asset in Vorbereitung

ABBILDUNG AUSSTEHEND: synthetisches Dach-Angebot, als Beispiel gekennzeichnet, ohne Beträge und ohne Einheitspreise. Markierte Stellen: (1) Gerüst als Eventualposition ohne Standzeit, (2) Dachfläche als ca.-Menge ohne Aufmaßgrundlage, (3) fehlende Entsorgungsposition, (4) Sammelposition für Anschlussarbeiten. Asset aus der 26/20-Pipeline.

Das folgende Beispiel ist erfunden und dient nur der Veranschaulichung. Beträge enthält es bewusst nicht; es geht um die Struktur, nicht um Preise.

Stelle im BeispielangebotWas auffälltIhre Frage an den Betrieb
1.1 "Gerüststellung, Eventualposition"Das Gerüst ist als Eventualposition geführt, eine Standzeit ist nicht genannt. Damit ist unklar, ob es in der Angebotssumme steckt."Ist die Gerüststellung in der Angebotssumme enthalten, und für welche Standzeit ist sie kalkuliert?"
2.1 "Dacheindeckung, ca. Menge"Eine geschätzte Fläche ohne Angabe, worauf sie beruht und wie bei Abweichung abgerechnet wird."Auf welchem Aufmaß beruht die Fläche, und wie wird abgerechnet, wenn sie abweicht?"
keine Zeile für EntsorgungDie alte Eindeckung muss abtransportiert werden, im Angebot steht dazu nichts."Sind Abtransport und Entsorgung der alten Eindeckung enthalten, und in welcher Position?"
3.0 "Anschlussarbeiten pauschal"Eine Sammelposition, die Kamin, Gauben und Dachfenster zusammenfasst. Welche Durchdringung enthalten ist, lässt sich nicht erkennen."Welche Anschlüsse und Durchdringungen sind in Position 3.0 enthalten, und was wäre zusätzlich zu beauftragen?"

Keiner dieser vier Punkte ist ein Fehler. Alle vier sind Stellen, an denen sich das Angebot mit einer kurzen Rückfrage in ein prüfbares Dokument verwandelt.

Ihre Fragen an den Betrieb

Fünf Fragen, die bei fast jedem Dach-Angebot weiterhelfen:

  1. Ist das Gerüst enthalten, und für welche Standzeit ist es kalkuliert?
  2. Sind Abtransport und Entsorgung der alten Eindeckung enthalten und separat ausgewiesen?
  3. Auf welchem Aufmaß beruht die Dachfläche, und wie wird bei Abweichung abgerechnet?
  4. Wie wird verfahren, wenn nach dem Abdecken Schäden an der Unterkonstruktion sichtbar werden?
  5. Welche Anschlüsse und Durchdringungen sind einzeln erfasst?

Einen auf Ihr Gewerk zugeschnittenen Katalog zum Ausdrucken erstellen Sie kostenlos mit dem Fragenkatalog für das Handwerker-Gespräch, Gewerk Dach.

Häufige Fragen

Welche Positionen gehören in ein Dachdecker-Angebot?

Fachlich zu einer Dachmaßnahme gehören Baustelleneinrichtung, Rüstarbeiten, Ausbau und Entsorgung der alten Eindeckung, die eigentliche Eindeckung mit Unterkonstruktion und Bahn, Anschlüsse und Durchdringungen, Entwässerung sowie Wiederherstellung und Reinigung. Welche dieser Leistungen in Ihrem Angebot stehen müssen, hängt vom vereinbarten Umfang ab. Die Liste oben nennt zu jeder Zeile entweder eine Fundstelle oder eine Frage, mit der Sie den Umfang klären.

Ist das Gerüst im Preis enthalten?

Das lässt sich nur aus Ihrem Angebot ablesen, nicht allgemein beantworten. Beide Varianten kommen vor: Gerüst als eigene Position, Gerüst als Eventualposition oder Gerüst gar nicht, weil der Auftraggeber es selbst beauftragt. Prüfen Sie zusätzlich die Standzeit, denn eine Verlängerung ist der häufigste Nachtragsgrund an dieser Stelle.

Wer entsorgt das alte Material?

Auch das ergibt sich aus dem Angebot. Der Bund führt Entsorgung einschließlich Schadstoffen und Sonderabfällen als eigenständige Leistung einer geförderten energetischen Baumaßnahme (KfW-Infoblatt, Nummer 8). Fehlt die Position, ist offen, ob die Entsorgung eingerechnet wurde oder später hinzukommt. Fragen Sie danach, bevor Sie beauftragen.

Was ist bei Sturmschäden anders?

Vor allem die Eile. Auch ein eiliger Auftrag lässt sich schriftlich fassen: eine kurze Leistungsbeschreibung, eine Angabe zur Abrechnungsart und, wenn keine Positionen möglich sind, eine Obergrenze für Aufwandsarbeiten. Ein erster Absatz per E-Mail genügt oft schon. Halten Sie außerdem fest, welche Arbeiten der Sicherung dienen und welche der endgültigen Reparatur, denn beides wird häufig getrennt abgerechnet und getrennt gegenüber der Versicherung geltend gemacht.

Warum nennen Sie keine Preise für ein neues Dach?

Weil es keine belastbare öffentliche Grundlage dafür gibt. Die verfügbaren Kostenkennwerte sind lizenzpflichtig, und die Zahlen auf Vergleichsportalen legen ihre Methodik nicht offen. Wir könnten eine Zahl schätzen, aber Sie könnten sie nicht prüfen. Prüfbar sind Vollständigkeit, Mengenlogik und Rechenweg, und genau darauf sind diese Seite und unser Check ausgelegt. Ausführlicher steht das im Ratgeber Handwerkerangebot zu teuer?.


Rechtsquellen zu dieser Seite: § 632 Abs. 3 BGB (Kostenanschlag im Zweifel nicht zu vergüten), § 649 BGB (Kostenanschlag, Anzeigepflicht bei wesentlicher Überschreitung).

Quellen der Positionsliste: KfW-Infoblatt förderfähige Maßnahmen und Leistungen Sanieren, Nummer 8, Version 10.1. Das Dokument beschreibt förderfähige Leistungen einer energetischen Maßnahme; einen Förderanspruch begründet diese Seite nicht. Preisentwicklung: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 10.07.2026, Berichtsmonat Mai 2026, Veränderungsrate, kein Preisniveau.

Checkstelle vermittelt keine Handwerksbetriebe und erhält keine Provision von Betrieben. Sie zahlen den Check, sonst niemand.

Zuletzt geprüft am 06.09.2026. Changelog: Erstfassung.

Einordnung dieser Seite

Entwurf, rechtliche Freigabe ausstehend

Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine rechtliche oder technische Prüfung Ihres Einzelfalls. Dafür sind Bauherrenverbände, Verbraucherzentrale, Handwerkskammern und Anwälte zuständig; unser Check bereitet dieses Gespräch vor.

Verwandte Themen: Fragenkatalog für das Handwerker-Gespräch | Handwerkerangebot zu teuer? | Fenster-Angebot verstehen | Bauangebot-Check