1. Wann die Abrechnung kommen muss und Ihre Grundrechte
Lieferanten sind verpflichtet, mindestens einmal jährlich abzurechnen; Kundinnen und Kunden können aber auch kürzere Abrechnungszeiträume verlangen. Fehlt die Jahresabrechnung, haben Sie Anspruch auf Auskunft, wie der Abrechnungszeitraum ermittelt wurde und welche Zählerstände zugrunde lagen. In der Rechnung muss der Anbieter außerdem angeben, ob ein Zählerstand gemessen oder geschätzt wurde; bei Schätzungen ist der Grund zu nennen und die Schätzung deutlich zu kennzeichnen. Wenn Ihnen die Rechnung nicht oder verspätet zugestellt wird, fordern Sie zunächst schriftlich die Abrechnung mit einer konkreten Frist (z. B. 14 Tage). Dokumentieren Sie alle Nachfragen per E‑Mail oder Brief. Die Bundesnetzagentur nennt diese Pflichten als verbindliche Vorgaben, die Sie gegenüber dem Versorger geltend machen können.
- Jährliche Abrechnung ist Pflicht; kürzere Intervalle auf Nachfrage möglich
- Zählerstandsermittlung und Schätzungen müssen in der Rechnung erklärt werden
- Schriftliche Aufforderung an den Anbieter mit Frist setzen und dokumentieren
2. Auszahlung oder Verrechnung von Guthaben: Fristen und Anspruch
Stellt der Lieferant bei der Jahresabrechnung ein Guthaben fest, muss er dieses spätestens mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnen. Ist das Guthaben höher als der nächstmögliche Abschlag, ist der Anbieter verpflichtet, die Differenz auszuzahlen. Das heißt: Sie müssen nicht monatelang auf Ihr Geld warten, wenn der Anbieter Abschläge vornimmt — eine direkte Auszahlung ist vorgesehen, wenn Verrechnung nicht ausreicht. Prüfen Sie die Abrechnung auf die Angabe des sich ergebenden Guthabens und die geplante Verrechnung oder Auszahlung. Fehlt eine klare Aussage oder wird das Guthaben nicht erstattet, fordern Sie schriftlich die Auszahlung und setzen eine Nachfrist. Bewahren Sie Belege und den Schriftverkehr auf; diese Unterlagen sind wichtig für Schlichtung oder Verbraucherberatung.
- Guthaben spätestens mit nächster Abschlagszahlung verrechnen
- Übersteigt Guthaben den Abschlag, muss der Rest ausgezahlt werden
- Bei Ausbleiben: schriftliche Aufforderung zur Auszahlung mit Nachfrist
3. Konkrete Schritte: Was Sie jetzt sofort tun können
Handeln Sie strukturiert: (1) Senden Sie eine formelle Anfrage an den Anbieter und verlangen Sie die Jahresabrechnung binnen klarer Frist; nennen Sie Zählernummer und Abrechnungszeitraum. (2) Wenn die spätere Abrechnung Guthaben ausweist, fordern Sie gleichzeitig die Verrechnung bzw. Auszahlung und benennen Sie Konto oder gewünschte Verrechnungsart. (3) Nutzen Sie Prüfhilfen der Verbraucherzentrale, um offensichtliche Fehler bei Arbeitspreis, Grundpreis oder Zählerstand zu identifizieren. (4) Kommt keine Reaktion, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder die zuständige Schlichtungsstelle; die Bundesnetzagentur bietet Informationen zu formalen Anforderungen an Rechnungen und zum weiteren Vorgehen. Dokumentieren Sie Datum und Inhalt aller Kontakte. Falls nötig, drohen Sie mit Einschaltung der Schlichtungsstelle — das wirkt oft schneller als nur Nachfragen.
- Formelle Fristsetzung an Anbieter: Abrechnung innerhalb 14 Tage verlangen
- Bei Guthaben: Auszahlung oder Verrechnung fordern, Kontodaten angeben
- Bei Nicht-Reaktion: Verbraucherzentrale kontaktieren und Schlichtung prüfen
Praxisbeispiel: Frau M. fordert fehlende Abrechnung und erhält Auszahlung
Fiktives Beispiel: Frau M. erhielt Ende August keine Jahresabrechnung für den Zeitraum 2025/2026. Sie schrieb am 1. September per E‑Mail an ihren Stromanbieter, nannte Zählernummer und verlangte die Abrechnung binnen 14 Tagen. Nach keiner Antwort rief sie die Verbraucherzentrale an und setzte mit deren Hilfe eine förmliche Frist per Einschreiben. Der Anbieter reichte daraufhin die Abrechnung ein; es ergab sich ein Guthaben, das nicht vollständig durch Abschläge gedeckt war. Der Anbieter zahlte die Differenz innerhalb einer Woche auf das angegebene Konto aus.
Ihre Checkliste fürs Dokument
- Fordern Sie schriftlich die fehlende Jahresabrechnung und setzen Sie eine Frist (z. B. 14 Tage).
- Prüfen Sie die Abrechnung auf Zählerstände, Schätzungen und die Berechnung von Arbeitspreis/Grundpreis.
- Besteht Guthaben: Verrechnung mit nächster Abschlagszahlung oder Auszahlung verlangen; Kontodaten angeben.
- Dokumentieren Sie alle Kontakte und fordern Sie bei Nicht-Reaktion die Verbraucherzentrale oder Schlichtungsstelle an.
- Bewahren Sie alle Rechnungen, Abschlagsnachweise und Ihren Schriftverkehr auf.
Quellen & weiterführende Hilfe
Die Einordnung stützt sich auf die folgenden Informationen. Beispiele und Checklisten sind für diesen Beitrag zusammengestellt.
- Bundesnetzagentur — Rechnungen und Sperrungen (Hinweise zu Abrechnungen) (öffnet einen neuen Tab)
- Bundesnetzagentur — Rechnungen (Pflichtangaben, Zählerstände, Schätzungen) (öffnet einen neuen Tab)
- Verbraucherzentrale — Stimmen Rechnung und Abschläge für Strom oder Gas? (Prüfhilfe) (öffnet einen neuen Tab)
- Verbraucherzentrale — Kurze Anleitung: Stimmen Rechnung und Abschläge (leichte Sprache) (öffnet einen neuen Tab)
